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Gibt es eine rechtliche Definition von „Whey“?

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Gibt es eine rechtliche Definition von „Whey“?

Frage

Ein Händler bietet online Proteinpulver mit dem Produktnamen „Whey“ an. Ich ging hier also davon aus, dass es sich um entsprechend hochwertiges, vor allem jedoch tierisches, Eiweiß handelt. Doch auf der Verpackung steht, günstiges (und eben nicht tierisches) Soja an erster Stelle? Zu Whey gibt es ansonsten keine großartigen Hinweise.
Ist der Begriff "Whey" nicht definiert? Darf das "Whey" Produkt zum größten Teil aus Soja bestehen?

Antwort

Der Begriff „Whey“ selbst ist rechtlich nicht geregelt. Unter diesem Namen werden üblicherweise Proteinpulver mit Molkenprotein (Molkeneiweiß) verkauft. "Whey" ist allerdings das englische Wort für „Molke“, welche rechtlich definiert und geschützt ist.  

Anders als der Begriff „Whey“ sind verschiedene Molkenerzeugnisse in der Milcherzeugnisverordnung definiert, beispielsweise „Süßmolke“, „Sauermolke“ und „Molkeneiweiß“. Molkeneiweiß muss aus Süß- oder Sauermolke hergestellt werden und mindestens 70 Prozent Eiweiß enthalten. Die Begriffe sind EU-weit rechtlich geschützt und dürfen nicht für andere Produkte verwendet werden. Die entsprechende EU-Verordnung verbietet zudem, auf dem Etikett oder in der Werbung für ein Produkt den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein Milchprodukt handelt, wenn das nicht der Fall ist. 

Zum Produktnamen gibt es zwar nur wenige rechtliche Vorgaben. Er darf ein Phantasiename sein. Allerdings darf er nicht über die Eigenschaften des Lebensmittels täuschen, beispielsweise in dem er eine falsche Erwartung an die Zusammensetzung weckt. Das Landgericht Stuttgart hat beispielsweise kürzlich einer Anbieterfirma untersagt, ihre Milchersatzprodukte aus Hanfsamen mit den Angaben „Pflanzenmilck“ oder „Milckprodukte“ zu bewerben.

Spezielle Vorgaben gibt es zudem zur Bezeichnung des Lebensmittels, die häufig kleiner gedruckt auf der Seite oder Rückseite einer Verpackung steht. Sie muss nüchtern und korrekt klarstellen, welches Lebensmittel sich hinter dem Produktnamenverbirgt: Falls es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, muss die Bezeichnung verkehrsüblich oder beschreibend sein. Im Falle eines Proteinpulvers mit dem Namen „Whey“ könnte er beispielsweise lauten „Pulvermischung aus Molkenproteinkonzentrat zur Zubereitung von Proteingetränken“.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Name „Whey“ nur auf Produkten stehen, die hauptsächlich aus Molkenprotein bestehen. 

Ob eine Lebensmittelverpackung irreführend ist, kann aber im Einzelfall nur ein Gericht beurteilten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Durchschnitt: 5 (8 Stimmen)
Dr. Stefan Dreiheller
11.11.2022 - 14:30

Guten Tag,
in Ihrer Beurteilung wird überhaupt nicht eingegangen auf den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte. Dieser gilt auch für "Produktnamen auf der Vorderseite". Ein erheblicher Verbraucherkreis dürfte mit dem Namen "Whey" Molke assoziieren. Sonst würde es der Anbieter ja wohl kaum draufschreiben.
Die Bezeichnung "Whey" für ein Produkt, bei dem Molkenprotein ausgetauscht oder teilweise ersetzt wird durch Sojaprotein, verstößt klar gegen die Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Dreiheller

Redaktion Lebensmittelklarheit
17.11.2022 - 10:03

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Bezeichnungsschutz noch in den Artikel aufgenommen. 

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