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Dürfen Tintenfischstreifen als „gesund“ beworben werden?

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Dürfen Tintenfischstreifen als „gesund“ beworben werden?

Frage

Bei mir im Supermarkt werden verschiedene Fischprodukte, zum Beispiel getrocknete Tintenfischstreifen in einem extra Regal angeboten und mit dem Slogan „Gesunde Snacks – reich an Protein“ beworben. Ist das zulässig?

Antwort

Gesundheitsbezogene Werbung ist streng reguliert: Das beworbene Lebensmittel und die Kennzeichnung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die pauschale Werbung als „Gesunde Snacks“ müsste durch eine genauere gesundheitsbezogene Aussage belegt sein. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist das bei der von Ihnen genannten Werbung nicht zu erkennen, sie ist daher kritisch zu sehen.

In der von Ihnen genannten Werbung sind zwei Aussagen enthalten: Die nährwertbezogene Angabe „reich an Protein“ und die Werbung „Gesunde Snacks“. Beide Aussagen müssen wissenschaftlich belegt und zugelassen sein. Die zulässigen Angaben sind in der Health-Claims-Verordnung sowie einer entsprechenden Durchführungsverordnung aufgelistet.

Die Angabe „reich an Protein“ ist zulässig, wenn mindestens 20 Prozent der Kalorien in den Tintenfischstreifen aus dem Proteinanteil stammen. Ist das bei den Tintenfischstreifen der Fall, so ist diese Aussage erlaubt.

Die allgemeine Werbung, „Gesunde Snacks“ wäre hingegen nur dann zulässig, wenn der Anbieter dem Slogan eine speziellere Angabe hinzugefügt hätte, welche die Gesundheitswirkung der Tintenfischstreifen belegt. Die nährwertbezogene Angabe „reich an Protein“ reicht dafür nicht aus.

Die meisten der zugelassenen, gesundheitsbezogenen Aussagen beziehen sich auf Vitamine und Mineralstoffe. Für ein proteinreiches Lebensmittel wäre beispielsweise die Angabe erlaubt: „Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist bei der von Ihnen geschilderten Werbung nicht zu erkennen, dass die pauschale Aussage „Gesunde Snacks“ bei den Tintenfischstreifen durch eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe belegt ist.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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