Meines Wissens nach muss der Zusatzstoff im Brot nicht gekennzeichnet werden
Frage
Meines Wissens nach ist die Angabe des Stoffes "Cystein / L-Cystein" nicht erforderlich im Brot. Wie finde ich heraus, ob ein Hersteller Cystein im Brot verwendet? Soweit ich weiß, kann Cystein tierischer oder menschlicher Herkunft sein. Ich möchte keine menschlichen Haare in Form von Cystein in meinem Brot haben. Können Sie mir sagen, ob die Zugabe von menschlichem Haar in Brotwaren (in Form von Cystein) gestattet ist?
Antwort
Der Zusatzstoff L-Cystein mit der E-Nummer E 920 wird als Mehlbehandlungsmittel bei der Teigherstellung verwendet. Ob er in Brot und Backwaren gekennzeichnet werden muss, darüber herrschen verschiedene Rechtsauffassungen. Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Zusatzstoffe nicht aufgeführt werden, wenn sie über eine Zutat ins Lebensmittel gelangen und im Enderzeugnis keine technologische Wirksamkeit mehr besitzen. Nach unserer Rechtsauffassung zu dieser Vorschrift gehört L-Cystein aber in die Zutatenliste von Backwaren. Es übt seine Funktion bei der Herstellung des Endproduktes aus und beeinflusst dadurch die Qualität des fertig gebackenen Produktes.
Laut EU-Lebensmittelrecht darf menschliches Haar für die Herstellung von L-Cystein nicht verwendet werden. Tierische Bestandteile, beispielsweise Schweineborsten, sind hingegen als Ausgangssubstanz zugelassen.
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass einem Lebensmittel kein L-Cystein zugesetzt wurde, können Sie zu Bio-Produkten greifen. Für Bio-Produkte ist L-Cystein als Zusatzstoff nicht zugelassen.
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