So haben Hersteller reagiert:

Werbung für Skinny Sauce Salty Caramel geändert

Änderung: Clean Foods korrigiert Werbeangaben zu Kohlenhydraten auf der Website. Weiterhin bestehen Mängel bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen.
Geändert

Die Werbung, die Soße sei frei von zugesetzten Zuckern und Kohlenhydraten passte nicht zu den Zutaten „modifizierte Maisstärke“ und „gerösteter Zuckersirup“. Zudem waren einige Bezeichnungen zu Zusatzstoffen nicht korrekt. 
Der Anbieter hat in seinem Online-Shop Korrekturen vorgenommen und den Widerspruch zur nährwertbezogenen Werbung beseitigt. Nach wie vor bestehen Mängel beim Zutatenverzeichnis.

Die Soße wird mit "Frei von zugesetzten Zuckern, Kohlenhydraten und Laktosefrei" beworben, obwohl "modifizierte Maisstärke" und "gerösteter Zuckersirup" enthalten ist, wobei das erste ein Kohlenhydrat ist und das zweite ein Zucker und somit auch ein Kohlenhydrat.
Auch die Bezeichnung "Lebensmittelsäure: Zitronensäure" in der Zutatenliste ist so nicht richtig gewählt, da vor Zusatzstoffen der Verwendungszweck stehen muss und "Lebensmittelsäure" kein Verwendungszweck ist. Richtig wäre "Säuerungsmittel: Zitronensäure". Außerdem fehlt bei "Calciumcarbonat" der Hinweis darauf, dass es sich um einen Farbstoff handelt.
Verbraucher aus Berlin vom 08.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Werbeaussagen zu Zucker und Kohlenhydraten passen nicht zu den angegebenen Zutaten und erfüllen zum Teil nicht die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung. 
Der Anbieter sollte die kritisierten Angaben entfernen und weitere Informationen auf der Website überarbeiten. 

Darum geht’s:

Die Firma Clean Foods bewirbt in ihrem Online-Shop das Produkt „Almost Skinny Sauce Salty Caramel“ mit „frei von zugesetzten Zuckern, Kohlenhydraten und Laktosefrei“. Des Weiteren gibt es ein Symbol mit der Aufschrift „zuckerfrei“. 
Die Zutatenliste führt die folgenden Bestandteile auf:
„Wasser, modifizierte Maisstärke, Salz, Verdickungsmittel (Konjakgummi, Cellulosegummi), gerösteter Zuckersirup, natürliches Aroma, Konservierungsmittel (Kaliumsorbat, Natriumbenzoat), Lebensmittelsäure: Zitronensäure, Süßstoff: Sucralose, Calciumcarbonat“
Laut Nährwertangaben enthält die Soße 4,12 Gramm Kohlenhydrate und 0,21 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Das ist geregelt: 

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt nährwertbezogene Angaben, unter anderem die folgenden:
•    „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet, dass keine Zuckerarten zugesetzt wurden, aber auch keine wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Zutaten.
•    „zuckerfrei“ sind Lebensmittel, die pro 100 Gramm nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker enthalten. 
Eine Definition für „frei von Kohlenhydraten“ gibt es nicht. Diese Angabe darf daher nicht verwendet werden.
Lebensmittelzusatzstoffe werden in der Zutatenliste mit der Funktionsklasse und dem Namen oder der E-Nummer der Substanz angegeben. Die Zusatzstoff-Verordnung führt die einzelnen Funktionsklassen auf. Dazu zählen Begriffe wie Süßungsmittel, Farbstoffe, Säuerungsmittel, Konservierungsmittel oder Verdickungsmittel. 
Den Begriff „Lebensmittelsäure“ gibt es als Funktionsklasse nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Soße ist weder „frei von zugesetzten Zuckern“ noch „frei von zugesetzten Kohlenhydraten“, wenn sie laut der Zutatenliste „gerösteten Zuckersirup“ und „modifizierte Maisstärke“ enthält. Die Angabe „frei von zugesetzten Kohlenhydraten“ entspricht zudem nicht der Health-Claims-Verordnung.
Außerdem ist „Lebensmittelsäure“ keine Funktionsklasse für Zusatzstoffe, sondern müsste „Säuerungsmittel“ oder „Säureregulator“ heißen.  

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Unstimmigkeiten beim Online-Angebot aufgefallen. Unter anderem fehlt für die beworbene Zutat Glucomannan eine Mengenkennzeichnung. 

Fazit: 

Der Anbieter sollte die kritisierten Angaben entfernen und weitere Informationen auf der Website überarbeiten. 

Stellungnahme der The CleanFoods Company B.V., NL-Zaandam

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Keines der Produkte enthält „gerösteten Zuckersirup“, weshalb wir diese Zutat auch nicht auf unseren Verpackungen auflisten. Auf den Verpackungen wird Lebensmittelsäure – meist unter dem Namen Calciumcarbonat – aufgeführt, da es sich hier um einen Farbstoff handelt, der in einigen Produkten enthalten ist. 

Ergebnis

Der Anbieter hat die kritisierte Angabe „frei von zugesetzten Kohlenhydraten“ entfernt und das Zutatenverzeichnis verändert. Nach wie vor gibt es Mängel bei der Kennzeichnung unter anderem bei den Zusatzstoffen.
Lebensmittelklarheit hat daher die Lebensmittelüberwachung informiert.