Das ärgert beim Einkauf:

Sirup enthält nichts aus der Holunderblüte

Edeka weckt mit den abgebildeten Holunderblüten und dem Namen „Herzstücke Holunderblüte“ falsche Erwartungen an die Zusammensetzung des Sirups.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name „Herzstücke Holunderblüte“ und die abgebildeten Holunderblüten erscheinen prominent auf der Schauseite. Sie lassen einen Getränkesirup mit natürlichen Bestandteilen von Holunderblüten erwarten. Der Hinweis auf Holunderblütengeschmack kann leicht übersehen werden. Er erscheint in deutlich kleinerer Schriftgröße auf dem Etikett. Erst die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt die tatsächliche Zusammensetzung. Danach enthält der Sirup überraschend keinerlei Bestandteile von Holunderblüten, stattdessen Aroma sowie Birnensaft- und Apfelsaftkonzentrat.
Edeka sollte auf der Schauseite des Sirups deutlicher auf die Aromatisierung hinweisen und die Abbildung der Holunderblüten entfernen.

Der Artikel Edeka Herzstücke Holunderblüte wird als Holunderblüte Getränkesirup verkauft. Davon ist aber in der Zusammensetzung nichts zu lesen. Erst weit hinten ist ein Aroma angegeben. Hauptbestandteil ist Zucker, Wasser, Apfel- und Birnensaft. Da fühle ich mich als Verbraucher betrogen.
Verbraucher aus Gomaringen vom 08.02.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der hervorgehobene Name „Holunderblüte“ und die abgebildeten Holunderblüten passen nicht zu einem Sirup, der keinerlei Bestandteile der Holunderblüte enthält.

Darum geht’s:

Edeka nennt den Sirup auf der Schauseite „Herzstücke Holunderblüte“ und ergänzt in kleinerer Schriftgröße „Getränkesirup mit Holunderblütengeschmack“. Zusätzlich zeigt das Etikett etliche Holunderblüten. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt neben Wasser und Zucker Zutaten wie Birnensaftkonzentrat, Apfelsaftkonzentrat und Aroma. Holunderblüten oder andere natürliche Bestandteile aus Holunderblüten sind nicht aufgeführt.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht sollte ein Sirup, der Holunderblüte im Produktnamen groß herausstellt und vor allem Holunderblüten rund um das Etikett abbildet, zumindest natürliches Aroma aus der Holunderblüte enthalten. Sonst passt die Aufmachung nicht zum Inhalt. Dass das „Herzstück Holunderblüte“ tatsächlich nur Aroma enthält, sollte auf der Schauseite deutlich und auf den ersten Blick erkennbar sein.

Fazit:

Edeka sollte auf der Schauseite des Sirups deutlicher auf die Aromatisierung hinweisen und die Abbildung der Holunderblüten entfernen. 

Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 05. März 2026 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt vor.