Ob Vollkorn in den „Körner-Krustis“ von Lidl steckt, bleibt unklar
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Lidl bietet in seinen Filialen „Vollkorn-Körner-Krustis“ zur Selbstbedienung an. In unmittelbarer Nähe gibt es keine Angaben der Zutaten. Eine Mappe mit den verpflichtenden Angaben aller angebotenen Backwaren befindet sich in der Nähe des Angebotes. Dort bezeichnet Lidl die „Körner-Krustis“ als Weizenmischbrötchen. Der Begriff „Vollkorn“ taucht dort nicht auf. Damit sind die Angaben widersprüchlich. Lidl sollte umgehend für eine einheitliche Kennzeichnung der „Körner-Krustis“ sorgen.
Beschwerde
Lidl hat seit einigen Jahren Bioland Vollkorn-Körner-Krusti Brötchen im Angebot. Der Begriff Vollkorn ist in Deutschland geschützt und somit habe ich diese Brötchen sehr lange konsumiert. In meiner Filiale steht ein Aufsteller vor dem Aushang mit den Zutaten. In einer anderen Filiale konnte ich einen Blick auf die Zutatenliste werfen, es wird gar kein Vollkornmehl verwendet. Da ich sehr auf meine Ernährung achte und ausschließlich Vollkornprodukte konsumiere, war ich wirklich sehr betroffen von dieser Information. Ich habe mich im Januar an den Kundenservice von Lidl gewandt. Als Antwort erhielt ich, dass sie dies prüfen. Weitere Nachfragen ergaben dasselbe. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und noch immer werden diese Brötchen verkauft. In meinen Augen ist es eine grobe Täuschung am Kunden.
Verbraucherin aus Sanitz vom 09.06.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das ist inakzeptabel: die „Körner-Krustis“ am Regal prominent als Vollkorn-Brötchen zu bezeichnen und an anderer Stelle als „Weizenmischbrötchen“. Das sind zwei völlig unterschiedliche Qualitäten.
Darum geht’s:
Lidl bietet in seinen Filialen Backwaren zur Selbstbedienung an. Das Angebot umfasst unter anderem Bio-Brötchen. Am Regal steht gut lesbar „Bioland Vollkorn-Körner-Krusti“. Detaillierte Angaben zur Zusammensetzung aller angebotenen Backwaren finden sich einer Mappe. In der von Lebensmittelklarheit besuchten Filiale in Gelnhausen ist die Mappe für Kund:innen zugänglich. Dort bezeichnet Lidl die „Körner-Krustis“ als „Bio-Weizenmischbrötchen mit Saatenmischung“. Laut Zutatenliste ist kein Vollkornmehl enthalten.
Somit sind die Angaben in mindestens drei Filialen widersprüchlich.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck zufolge sollten bei einem Vollkornbrot oder -brötchen mindestens 90 Prozent des Getreides als „Vollkorn“ enthalten sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es kann nicht sein, dass die Bio-Brötchen als Vollkorn bezeichnet werden und an anderer Stelle das Wort „Vollkorn“ nicht mehr auftaucht. Verbraucher:innen, die sich für Vollkornprodukte entscheiden, müssen sich auf die Kennzeichnung verlassen können. Das gilt insbesondere bei Lebensmitteln zur Selbstbedienung.
Lidl sollte diese Widersprüche umgehend beseitigen. Das gilt für alle Filialen mit Backwaren in Selbstbedienung.
Fazit:
Lidl sollte umgehend für eine einheitliche Kennzeichnung der „Körner-Krustis“ sorgen.
Stellungnahme der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 26. Juni 2026 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.





