Nahrungsergänzungsmittel enthält nur die Hälfte der erwarteten Nährstoffmengen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Das Angebot auf foy.life erweckt den Eindruck, dass eine Kapsel 600 Milligramm N-Acetyl-L-Cystein, 300 mg Glycin und 560 mg Magnesiumbisglycinat enthält. Es steckt jedoch nur die Hälfte der erwarteten Menge in einer Kapsel. Lediglich ein versteckter Hinweis auf der Abbildung weist auf die Tagesdosis mit zwei Kapseln hin.
Der Anbieter sollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Inhalt der Dose mit 120 Kapseln für 120 Tage reicht, wenn das nicht der Fall ist.
Beschwerde
Das 2. Galeriebild suggeriert den Inhalt einer Kapsel. Auch die Produktrückseite sug-geriert den Inhalt pro Kapsel (Überschrift Tagesdosis). Nur mit einem Stern wird auf das Kleingedruckte verwiesen woraus sich ergibt, dass die Menge nur mit 2 Kapseln, und damit auch die Tagesdosis, erreicht wird. Das ist maximal irreführend und sollte nicht erlaubt sein.
Verbraucher aus Detmold vom 15.03.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Foy informiert nur im Kleingedruckten, dass die angepriesene Tagesdosis in zwei Tabletten steckt. Die Dose reicht daher nur halb so lange wie erwartet. Das ist nicht verbraucherfreundlich.
Darum geht’s:
Foy bietet das Nahrungsergänzungsmittel „Fountain of Recovery“ auf foy.info an. Auf der Schauseite steht der Produktname sowie „N-Acetyl-L-Cystein (NAC) + Glycin + Magnesiumbisglycinat“ sowie „120 Kapseln.
Das 2. Galeriebild des Angebotes auf der Website bildet eine Kapsel ab und nennt dazu „600 mg N-Acetyl-L-Cystein“, „560 mg Magnesiumbisglycinat“ und „300 mg Glycin“. In sehr kleiner Schrift steht rechts unten der Hinweis „Pro Tagesdosis (2 Kapseln)“.
Laut Nährwertangaben enthält eine „Tagesdosis*“ 600 mg N-Acetyl-L-Cystein, 470 mg Magnesiumbisglycinat sowie 300 mg Glycin. Darunter steht der Hinweis „*2 Kapseln“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) müssen Anbieter die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen nennen. Des Weiteren müssen sie für die enthaltenen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die Mengen je Tagesdosis aufs Etikett drucken.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angaben auf dem 2. Galeriebild erwecken den Eindruck, die genannten Werte beziehen sich auf eine Kapsel. Der Hinweis „Pro Tagesdosis 2 Kapseln“ ist unten rechts in der Ecke in sehr kleiner weißer Schrift kaum wahrnehmbar. Auch in der Nährwerttabelle ist erst auf den zweiten Blick zu erkennen, dass eine Tagesdosis aus 2 Kapseln besteht.
Außerdem passen die Werte für Magnesiumbisglycinat nicht zusammen. Laut Nährwerttabelle sind es 470 mg und laut 2. Galeriebild 560 mg. Das passt nicht.
Lebensmittelklarheit ist darüber hinaus aufgefallen, dass mit „signifikanter Verbesserung bei altersbedingten Defiziten“, und „entgiften“ geworben wird. Diese gesundheitsbezogene Werbung ist unzulässig. Der Bezug auf Tierversuche ist unseriös.
Fazit:
Der Anbieter sollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Inhalt der Dose für 120 Tage reicht, wenn das nicht der Fall ist.
Stellungnahme der Foy Life GmbH, Berlin
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 24. März.2026 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat wegen der Kennzeichnungsmängel die Lebensmittelüberwachung informiert.






