Das ärgert beim Einkauf:

Milka Haselnusscreme

Eine Creme aus Zucker, Sonnenblumenöl und Süßmolkenpulver mit nur fünf Prozent Haselnussanteil verdient nicht die Bezeichnung Haselnusscreme.
getaeuscht

Der Produktname „Haselnusscreme“ weist nach Ansicht der Verbraucherzentrale in eine falsche Richtung. Die Zutaten des Produktes sind typisch für Nuss-Nougat-Cremes, die marktüblich jedoch zwischen 13 bis 50 Prozent und nicht wie beim Produkt von Milka nur fünf Prozent Haselnussgehalt aufweisen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller entweder den Haselnussgehalt auf der Schauseite in direktem Zusammenhang zum Produktnamen nennen oder eine Bezeichnung wählen, die die Zusammensetzung besser widerspiegelt.

Wird als Haselnusscreme vermarktet, besteht aber nur zu 5% aus Haselnussmasse. Die ersten beiden Zutaten sind Zucker und Fett.'
Verbraucher aus Grafschaft vom 06.08.2023

Das Produkt nennt sich "Haselnusscreme", enthält aber nur 5 % Haselnüsse. Der Rest ist Fett und Zucker. Meiner Meinung nach sind 5 % Haselnüsse zu wenig, um sich "Haselnusscreme" zu nennen. Hier liegt meiner Meinung nach eine Verbrauchertäuschung vor.
Verbraucherin aus Lutzenberg vom 30.08.2020

Der Begriff Haselnussmasse ist für mich nicht aussagekräftig. Wie hoch ist der Haselnuss-Anteil dieser Haselnusscreme nun wirklich? Eine Haselnussmasse besteht für mich aus mehreren Zutaten.
Verbraucher aus Lübeck vom 04.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Hersteller bezeichnet den Brotaufstrich als „Haselnusscreme“. Die Zutatenliste nennt als Bestandteile von Haselnüssen jedoch erst an vierter Stelle Haselnussmasse (5 %). Zucker, Sonnenblumenöl (28 %) und Süßmolkenpulver sind die mengenmäßig wesentlichen Zutaten der Creme. Außerdem taucht fettarmes Kakaopulver auf, das die für Nuss-Nougat-Cremes typische Farbe des Brotaufstriches erklärt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In den Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen ist Haselnusscreme nicht definiert. Für „Nugatkrem“ sehen die Leitsätze unter anderem einen Gehalt von mindestens 10 Prozent Haselnusskernen, blanchierten/geschälten Mandeln oder blanchierten entbitterten bitteren Mandeln vor. „Massen“ enthalten nach den Leitsätzen neben den bearbeiteten Ölsamen auch Zucker und Wasser.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verbraucherzentrale hat sich im Markt zwölf Produkte mit vergleichbaren Zutaten angeschaut. Überwiegend bezeichnen die Hersteller die Brotaufstriche als „Nuss-Nougat-Creme“ oder einzelne als „Schokoaufstrich Haselnuss“ und „Haselnuss-Schokocreme“. Die Hälfte der Produkte enthält 13-14 Prozent Haselnüsse, die andere Hälfte zwischen 33-50 Prozent. Die Zutatenbezeichnung „Haselnussmasse“ ist missverständlich, da „Massen“ entsprechend den Leitsätzen weitere Zutaten, vor allem Zucker enthalten. Auch wenn die „Haselnussmasse“ im Produkt von Milka zu 100 Prozent aus Haselnuss besteht, liegt der Gehalt mit fünf Prozent untypisch niedrig.

Fazit:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller entweder den Haselnussgehalt auf der Schauseite in direktem Zusammenhang zum Produktnamen nennen oder eine Bezeichnung wählen, die die Zusammensetzung besser widerspiegelt. Weiterhin sollte er eine eindeutige Zutatenbezeichnung für das eingesetzte Haselnusserzeugnis wählen.

Stellungnahme der Mondelez Europe Services GmbH, Wien

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Auf der Rückseite der Verpackung werden alle Zutaten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet. Der Verbraucher hat damit die Möglichkeit, sich vor dem Kauf umfassend über das Produkt zu informieren. Die Bezeichnung des Produktes als Haselnusscreme ist aufgrund ihres Anteils an Haselnüssen und aufgrund des haselnussigen Geschmacks gerechtfertigt.