Das ärgert beim Einkauf:

Herkunftsangaben zum „Strive Erbsenprotein“ vermitteln einen falschen Eindruck

Obwohl der Anbieter auf Amazon mit „Bio-Qualität aus Deutschland“ wirbt, steht auf der Rückseite der Verpackung „Nicht-EU Landwirtschaft“. Das passt nicht zusammen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Angaben zur Herkunft des Strive Erbsenproteins sind widersprüchlich: Auf amazon.de wirbt der Händler mit „Bio-Qualität aus Deutschland.“ Das Etikett mit einer skizzierten Deutschlandkarte in den Länderfarben vermittelt eine Herkunft aus Deutschland. Dagegen steht auf der auf der Rückseite der abgebildeten Packung als Herkunftsangabe: „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Danach stammen die Bio-Erbsen nicht aus Deutschland. Das passt nicht zusammen und geht so nicht. 
Die Firma Strive hat minimale Änderungen an der abgebildeten Packung vorgenommen. So ist nun statt „hergestellt“ „abgefüllt in Deutschland“ zu lesen. Die Darstellung vermittelt immer noch fälschlicherweise eine Herkunft aus Deutschland.

Die Produktbeschreibung des Strive Erbsenproteins auf amazon erweckt den Eindruck, dass die Erbsen aus Deutschland stammen („Bio-Qualität aus Deutschland“, „Made in Germany“). Auf der Verpackung steht aber „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Vermutlich wird es nur in Deutschland verarbeitet?
Verbraucherin aus Emmendingen vom 30.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Das geht so nicht: Angaben zur Herkunft müssen stimmen. Es ist inakzeptabel, dass die Firma einen falschen Eindruck über die Herkunft des Erbsenproteins vermittelt.

Darum geht’s:

Auf Amazon vertreibt die Strive Nutrition GmbH das Produkt „Erbsenprotein“ mit folgenden Hinweisen:

  • „Bio-Qualität aus Deutschland“
  • „Hergestellt und geprüft in Deutschland“
  • „Made in Germany“ in Verbindung mit dem Symbol einer Deutschlandkarte in Landesfarben

Die deutschen Landesfarben sind auf der Schauseite zusätzlich an zwei anderen Stellen zu finden.
Auf der Rückseite der abgebildeten Verpackung ist das EU-Bio-Logo zu sehen. Darunter steht „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Herkunftsangabe. Die Erbsen stammen somit nicht aus der EU. 
Die Packung enthält ausschließlich Pulver aus Erbsenprotein. 

Das ist geregelt: 

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen die Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über das Ursprungsland oder den Herkunftsort.
Nach der EU-Öko-Basisverordnung müssen Anbieter von Bio-Lebensmitteln die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe auf dem Etikett angeben. Dafür sind die Angaben EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft oder ein einzelnes Land erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung „Bio-Qualität aus Deutschland“ und sonstige Elemente mit den deutschen Länderfarben passen nicht, wenn die Erbsen laut Bio-Siegel aus „Nicht-EU-Landwirtschaft“ stammen. Die Darstellung ist nach unserer Rechtsauffassung irreführend.

Fazit:

Die Firma Strive sollte die Hinweise auf eine deutsche Herkunft entfernen.

Stellungnahme der Strive Nutrition GmbH, 56859 Bullay

Kurzfassung:
Die Angaben „Made in Germany“ und „geprüft in Deutschland“ beziehen sich auf unsere strengen Qualitätskontrollen und die Abfüllung in Deutschland. Daher verwenden wir die Begriffe Herstellung und Prüfung, nicht Anbau oder Landwirtschaft. Um die Transparenz weiter zu erhöhen, werden wir unsere Produktbeschreibung anpassen und das Anbaugebiet – kanadische Öko-Landwirtschaft – künftig ausweisen.
 

Getäuscht?

Ergebnis

Die Firma hat die angekündigte Änderung des Anbaugebietes auf Amazon bisher nicht umgesetzt. Unverändert steht „Bio-Qualität aus Deutschland“ in der Beschreibung und Deutschland als Herkunftsland unter „Artikelangaben“. Lediglich die Abbildung ist leicht verändert: Der Text des Anhängers auf der abgebildeten Packung lautet statt „Made in Germany“ nun „Deutsche Marke“ und statt „hergestellt“ heißt es jetzt „abgefüllt und geprüft in Deutschland“. 

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Angebot der Firma informiert.