Hauptsächlich Apfelsaft in „Ingwer Shot“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Schauseite bewirbt Ingwer im Produktnamen und bildet eine Ingwerknolle ab. Dass der Shot zu 65 Prozent aus Apfelsaft besteht, erfahren Kaufinteressierte erst, wenn sie die Zutatenliste auf der Rückseite lesen. Der Anteil an Ingwersaft fällt mit 25 Prozent deutlich geringer aus. Die Schauseite vermittelt daher ein falsches Bild über die tatsächliche Zusammensetzung.
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klar darüber informieren, dass Apfelsaft die Basis des „Shots“ ist.
Beschwerde
Die Produktbezeichnung sowie die Abbildung zeigen nicht die Hauptzutat. Diese macht mehr als die Hälfte des Produkts aus. Es ist Apfelsaft mit Geschmack. Ja, Ing-wer hat einen intensiveren Geschmack als Apfelsaft. Dennoch bin ich nicht an Apfel-saft interessiert, sondern verstehe die optische Aufmachung als Extrakt aus Ingwer, welcher zur Verdünnung mit Wasser gemischt werden soll. Die Säure aus Apfelsaft ist für die Zahngesundheit belastend.
Verbraucherin aus Köln vom 25.06.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das geht besser: Der Name „Ingwer Shot“ lässt nicht Apfel als Basis des Getränks erwarten. Hierzu fehlt ein klarer Hinweis auf der Schauseite.
Darum geht’s:
Das Etikett auf der Schauseite bewirbt Ingwer prominent im Produktnamen „Solevita Bio Ingwer Shot“. Zusätzlich ist eine Ingwerknolle und eine aufgeschnittene Zitrone abgebildet. Am oberen Rand des Etiketts nennt eine Textzeile wiederholend „+Apfel+Ingwer+Zitrone“. Sie fällt durch die kleine Schriftgröße kaum auf.
Das rückseitige Etikett bezeichnet das Getränk als „Bio Apfel-Ingwer-Zitronensaft“ und ergänzt „Fruchtsaftgehalt: 75 %, Ingwersaftgehalt: 25 %“. Die Zutatenliste führt „65 % Apfelsaft, 25 % Ingwersaft, 10 % Zitronensaft“ sowie Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe der Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das Produktname „Ingwer Shot“ zusammen mit der Gestaltung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung mit 65 Prozent Apfelsaft. Der Hinweis
„+Apfel+Ingwer+Zitrone“ fällt durch die Gestaltung kaum auf und sagt zusätzlich nichts über die Mengenanteile aus. Kaufinteressierte sollten bereits auf der Schauseite erfahren, dass Apfelsaft die Hauptzutat des „Shots“ ist.
Fazit:
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klar darüber informieren, dass Apfelsaft die Basis des „Shots“ ist.
Stellungnahme der Hermann PF Getränke GmbH, Lauterach, Österreich
Auszug aus der Original-Stellungnahme:
Die Produktbezeichnung auf der Vorderseite soll dem Konsumenten möglichst präzise vermitteln, welche sensorische Wahrnehmung ihn beim Verzehr des Produktes erwartet. Da das Produkt geschmacklich eindeutig von Ingwer geprägt ist, ist die Bezeichnung „Ingwer-Shot“ aus unserer Sicht zutreffend. Alle enthaltenen Früchte werden zusätzlich in dem umlaufenden grünen Band am oberen Dosenrand und …





