Das ärgert beim Einkauf:

Gräfin von der Küste Rosen Konfitüre nach Original Friesischer Rezeptur

Bei der „Rosen Konfitüre“ handelt es sich tatsächlich um eine Konfitüre aus Hagebutten.
getaeuscht

Der Hinweis auf „Rosen“ für die Konfitüre lässt erwarten, dass Rosenblüten im Aufstrich enthalten sind. Tatsächlich handelt es sich um einen klassische Hagebuttenkonfitüre aus den Früchten der Hagebutte, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
Der Firma sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als Hagebuttenkonfitüre benennen.

Ich finde die Bezeichnung „Rosen Konfitüre“ irreführend, da man im Allgemeinen davon ausgeht, dass Rosenblätter verarbeitet worden sind. In diesem Fall handelt es sich jedoch um die Früchte der Wildrose aka Hagebutte.
Ist zwar demnach nicht völlig falsch, aber ich finde es durchaus irreführend formuliert.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 03.05.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass es sich bei der „Rosen Konfitüre“ um eine Hagebuttenkonfitüre handelt, sollte bereits auf der Schauseite stehen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Produktes steht „Rosen Konfitüre“ und darunter „nach Original friesischer Rezeptur“. Auf der Rückseite bezeichnet die Firma Michelsen aus Hamburg das Produkt als „Hagebutten-Konfitüre extra“. Darunter folgt der Satz „Aus den Früchten der Wildrose (Hagebutte) – herrlich erfrischend und angenehm cremig.“ 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In der Konfitüren-Verordnung sind Bezeichnung und Herstellung von „Hagebuttenkonfitüre extra“ und „Hagebuttenkonfitüre“ geregelt. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Als „Rose“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Blume oder Blüte verstanden, während „Hagebutten“ die Früchte bestimmter Rosenarten sind. Der Name „Rosenkonfitüre“ ist daher unüblich für eine Hagebuttenkonfitüre und kann einen falschen Eindruck vermitteln. Produkte, die die Angabe „Rose“ im Namen tragen, enthalten normalerweise Bestandteile wie Rosenblätter oder Rosenblüten. Eine Hagebuttenkonfitüre sollte auf den ersten Blick als solche erkennbar sein.

Fazit:

Der Firma sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als Hagebuttenkonfitüre benennen.

Stellungnahme der L.W.C. Michelsen GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Die Hamburger Familien-Manufaktur L.W.C. Michelsen stellt die Rosen-Konfitüre aus den Hagebutten der Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) her. Die essbare Sammelnussfrucht dieser Heckenrose wird als Hagebutte bezeichnet. Traditionell werden die herbfruchtigen Rosenfrüchte insbesondere in Norddeutschland für die Herstellung von Konfitüren und anderen Genussprodukten verwendet.