Gleiches Verpackungsdesign, aber unterschiedliche Rezepturen bei Henglein Gnocchi
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Henglein bietet zwei Varianten Gnocchi in nahezu identischer Aufmachung an. Erst bei einem gründlichen Vergleich der beiden Verpackungen fallen die unterschiedlichen Produktamen, Bezeichnungen und Rezepturen auf. Im Wesentlichen setzt sich der Kartoffelanteil bei „Kartoffel-Gnocchi“ ausschließlich aus frischen Kartoffeln zusammen. Bei den „Gnocchi“ hingegen besteht der Kartoffelanteil nur zur Hälfte aus frischen Kartoffeln, der Rest aus Kartoffelflocken.
Zur besseren Unterscheidung der Gnocchi-Varianten sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite den Anteil an frischen Kartoffeln im Produkt kennzeichnen.
Beschwerde
Ich habe beide Packungen nebeneinander: Altes Produkt: Kartoffel Gnocchi – aus frischen deutschen Kartoffeln, neues Produkt: Gnocchi – mit frischen Kartoffeln
Inhalt: Bei beiden identisch 500 Gramm
Zutatenliste: Produkt alt hat 68 % Speisekartoffeln, Produkt neu hat nur noch 35 % Speisekartoffeln und 35 % rehydrierte Kartoffelflocken.
Billigerer Inhaltsstoff und somit meiner Meinung nach bewusste Verbrauchertäuschung. [Anmerkung der Redaktion: Wir haben beide Produkte zeitgleich und mit ähnlichem Mindesthaltbarkeitsdatum im Handel gefunden.]
Verbraucher aus Bous vom 02.07.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Aufmachung stellt nicht klar, dass es sich um Gnocchi-Varianten mit unterschiedlichen Anteilen Frischkartoffeln handelt. Solche Qualitätsunterschiede sollten Kaufinteressierte aber auf Anhieb erkennen können.
Darum geht’s:
Die Firma Henglein bietet zwei Varianten Gnocchi in sehr ähnlicher Verpackungsgestaltung an: „Kartoffel Gnocchi – aus frischen deutschen Kartoffeln“ und „Gnocchi – mit frischen Kartoffeln“. Die Füllmenge beträgt bei beiden Varianten 500 Gramm, auch die Farbgestaltung und die Verpackungsgrößen unterscheiden sich nicht erkennbar. Auf den Schauseiten weichen lediglich Produktnamen und Abbildungen voneinander ab.
Die Bezeichnungen auf den Rückseiten lauten „Kartoffel Gnocchi aus frischen deutschen Kartoffeln“ und „Gnocchi“. Zusätzlich unterscheiden sich die Zutatenlisten: So enthalten die „Kartoffel Gnocchi“ 68 Prozent frische Speisekartoffeln, die „Gnocchi“ 70 Prozent Kartoffeln, die jeweils zur Hälfte aus Speisekartoffeln und rehydrierten Kartoffelflocken bestehen. Der Anteil an frischen Speisekartoffeln bei den „Gnocchi“ beträgt umgerechnet 35 Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die nahezu identische Gestaltung der Verpackung lässt nicht erwarten, dass sich um unterschiedliche Gnocchi-Varianten handelt. Tatsächlich enthält die Variante „Kartoffel-Gnocchi“ fast die doppelte Menge Frischkartoffeln im Vergleich zur Variante „Gnocchi“. Solche Qualitätsunterschiede sollten Kaufinteressierte auf Anhieb erkennen können.
Fazit:
Zur besseren Unterscheidung der Gnocchi-Varianten sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite den Anteil an frischen Kartoffeln im Produkt kennzeichnen.
Stellungnahme des Hans Henglein & Sohn GmbH, Abenberg OT Wassermungenau
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
Der Beschwerde liegt offenbar ein Vergleich zweier unterschiedlicher Produkte zugrunde, nämlich unserer „Kartoffel-Gnocchi“ (Zylinderform, aus frischen Kartoffeln) und unserer „Gnocchi“ (gerillte Form, mit frischen Kartoffeln und Kartoffelflocken). Dabei handelt es sich um eigenständige Produkte mit jeweils eigener Rezeptur und entsprechender Kennzeichnung. Beide Produkte sind parallel am Markt, weder das eine noch das andere ersetzt das jeweils andere. […].




