Das ärgert beim Einkauf:

Fein Schmecker Schmiede Schmalz 100 % Pflanzlich

Ohne Erklärung ist der Hinweis auf die Goldmedaille mit der „Nr. 1“ für das „pflanzliche Schmalz“ unverständlich.
getaeuscht

Mit dem Hinweis auf die „Nr. 1“ in Form einer goldfarbenen Medaille zeichnet der Anbieter das Produkt in besonderer Weise aus. Worauf diese Auszeichnung basiert, ist auf der Verpackung jedoch nicht ersichtlich. 
Die „Fein Schmecker Schmiede sollte das „Nr. 1“-Siegel entfernen, wenn sie keine Informationen zur Bewertung liefert.

Ich bin verärgert: Es gibt keine genaue Erklärung, wofür der „Nr. 1“ Stempel auf dem veganen Schmalz steht.
Verbraucherin aus Suhl vom 05.04.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Mit dem Hinweis auf die „Nr. 1“ lobt der Anbieter das Produkt in besonderer Weise aus, obwohl er keine nachvollziehbaren Kriterien für diese Bewertung liefert. 

Darum geht’s:

Auf dem Deckel des Bechers der „Fein Schmecker Schmiede“ sind rechts vom Produktnamen ein Apfel und links ein goldfarbenes Siegel in Medaillenform mit „Nr. 1“ zu sehen. Darunter steht vor grünem Hintergrund unter anderem „zart schmelzend“ und „ideal aufs Brot & zum Kochen“. 
Auf der Becherunterseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als „pflanzliches Schmalz“ und führt die Zutaten Kokosfett, Rapsöl, Zwiebeln, Äpfel, Salz und Thymian auf. Es gibt keine Hinweise zum Siegel auf der Schauseite. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem dürfen freiwillige Informationen über Lebensmittel nicht irreführend, zweideutig oder missverständlich sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der „Nr. 1“ einer Goldmedaille vermittelt der Hersteller, dass das Produkt im Vergleich zu ähnlichen Produkten besser abschneidet. Worin diese Unterschiede bestehen und wer diese bewertet hat, steht nicht auf der Verpackung. Wie sich das Produkt beispielsweise in der Zusammensetzung oder Qualität von Vergleichsprodukten unterscheidet, sollte für Verbraucher:innen jedoch nachvollziehbar gekennzeichnet sein. 

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Mengenkennzeichnung für den abgebildeten Apfel fehlt und auf der Schauseite keine Ersatzzutat für das vegane Schmalz angegeben ist.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das „Nr. 1“-Siegel entfernen, wenn sie keine Informationen zur Bewertung liefert.

Stellungnahme der Steffen & Jörg Weiß GbR, Erfurt

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Hersteller teilt mit, dass eine interne Kundenbefragung den Artikel auf die Nummer 1 ihrer veganen Produkte setze. Es enthält keine Zusatzstoffe, Bindemittel und Palmfett und ist glutenfrei. Momentan gibt es laut der Anbieterfirma kein vergleichbares Produkt auf dem Markt.