Ausnahmen für die „Super-Knüller“-Angebote nur schwer erkennbar
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Auf dem doppelseitigen Edeka-Prospekt solle es laut Werbung nur zwei Preise geben: „Jeder Artikel nur 1 € oder 2 €“. Dass einzelne Artikel, beispielsweise Thunfisch-Filets, aus der Reihe fallen, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Erst bei genauer Betrachtung des Angebotes stellt sich heraus, dass bei Thunfisch die Edeka-App erforderlich ist. Ohne App zahlen Verbraucher:innen statt dem beworbenen Preis 1,19 Euro. Das ist ein Unterschied von 19 Prozent.
Edeka sollte Werbung mit Einheitspreisen unterlassen, wenn sie nicht für alle Konsument:innen gelten.
Beschwerde
Laut Prospekt rechts in der Mitte denkt man, der Preis sei 1.- Euro pro Dose, weil dieser Preis ganz groß neben den Thunfischdosen abgebildet ist – erst mit der Lupe sieht man einen kleinen Hinweis, dass es nur mit der Edeka-App gilt und dass der eigentliche Preis 1,19 Euro beträgt. Dadurch fühle ich mich getäuscht, zumal ich (absichtlich) kein Smartphone habe und die App nicht nutzen kann (und auch nicht wollen würde). Meines Erachtens müsste der Normalpreis groß angezeigt werden und dann ein kleiner Hinweis über den günstigeren Preis per App.
Verbraucher aus München vom 07.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Zwei der „Super-Knüller“-Angebote gelten nur für Nutzer:innen der Edeka-App. Es ist absolut ärgerlich, wenn sich erst beim Einkauf herausstellt, dass die prominent beworbenen Preise nicht für alle Produkte gelten.
Darum geht’s:
Auf einer Doppelseite wirbt die Filiale des E-Centers in München vom 5. bis 10 Januar 2026 mit „jeder Artikel nur 1 € oder 2 €“. Eine Einschränkung für die Angebote ist an dieser Stelle nicht ersichtlich.
17 Artikel sind auf Seite 11 abgebildet, jeweils prominent mit dem „Super-Knüller“-Preis. Bei den Angeboten „Thunfisch-Filets“ und „Pom-Bär“ gibt es zusätzliche Hinweise: Kleingedruckt ist der Preis von 1,19 Euro zu sehen sowie die Abbildung eines Smartphones. Statt dem beworbenen einen Euro kosten die Produkte 19 Prozent mehr. Einen Euro zahlen nur Nutzer:innen der Edeka-App.
Das ist geregelt:
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sein sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar.
Angaben über Preise müssen außerdem den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass für einzelne Angebote zusätzliche Anforderungen gelten, ist weder zu erwarten noch gut zu erkennen. App-Preise haben in der Übersicht „jeder Artikel 1 € oder 2 €“ nichts verloren, wenn dies nicht deutlich gekennzeichnet ist.
Außerdem schließen App-Preise Kund:innen aus, die sich bewusst gegen die Nutzung der Supermarkt-App entschieden haben.
Fazit:
Edeka sollte Werbung mit Einheitspreisen lassen, wenn sie nicht für alle Konsument:innen gelten.
Stellungnahme Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27. Januar 2026 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.





