Das ärgert beim Einkauf:

“Alc. 0 % Vol.“ lässt keine geringe Menge Alkohol erwarten

Beim alkoholfreien Aperitif „Lillet Blanc 0 %“ wird erst auf der Rückseite klar, dass Alkohol bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten sein kann.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Aperitif „Lillet Blanc 0 %“ mit entalkoholisiertem Wein ist auf dem Frontetikett mit „Alc. 0 % Vol.“ und dem Hinweis „Alcohol Free“ gekennzeichnet. Lediglich auf der Rückseite wird klar, dass mit alkoholfrei ein Alkoholgehalt kleiner 0,5 Volumenprozent gemeint ist. 
Der Anbieter Pernod Ricard sollte bereits auf der Vorderseite der Flasche klarstellen, dass ein Alkoholgehalt kleiner 0,5 Volumenprozent möglich ist.

Ich bitte um Prüfung der Kennzeichnung und Bewerbung des Produkts „Lillet Blanc 0 %“. Auf der Verpackung bzw. in der Produktwerbung wird das Getränk prominent mit „0 %“ sowie der Aussage „0 % Alkohol, 100 % Lillet“ beworben. Dass tatsächlich Alkohol enthalten sein kann, wird dagegen erst durch die kleinere Angabe „alkoholfrei (<0,5 % vol.)“ bzw. die weiteren Produktinformationen deutlich.
Mir ist bewusst, dass die Bezeichnung „alkoholfrei“ bei bestimmten Getränken einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5 % vol. zulassen kann. Meine Frage bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf die Bezeichnung „alkoholfrei“, sondern auf die deutlich promi-nentere und aus meiner Sicht missverständliche Angabe „0 % Alkohol“ bzw. „Lillet Blanc 0 %“.
Verbraucherin aus Hannover vom 09.08.2026

Das Produkt wird auf dem Etikett auf der Vorderseite ausdrücklich und im Blickfang mit „Alc. 0 % Vol.“ beworben. Auf der Rückseite heißt es dann, dass bis zu 0,5 % Alkohol enthalten sein kann. Damit ist die Etikettierung irreführend, da anders als bei als „alko-holfrei“ beworbenen Getränken hier tatsächlich mit 0 % geworben wird. Da der Alko-holkonsum insbesondere für Schwangere extrem risikobehaftet ist, sollte diese Praxis umgehend unterbunden werden.
Verbraucher aus Düsseldorf vom 02.08.2026

Die alkoholfreie Variante von Lillet trägt den Namen "Lillet Blanc 0 %". Die 0 % sticht klar hervor und wird bei alkoholfreien Getränken in der Regel für Getränke komplett ohne Alkohol genutzt. Da ich schwanger bin, habe ich mich über diese Alternative ge-freut. Zum Glück bin ich noch rechtzeitig über den Hinweis gestolpert, dass dieses Getränk Restalkohl von <0,5 enthält. Dies ist absolut irreführend, da die 0 % eigentlich was anders aussagen.
Verbraucherin aus Bad Münster vom 25.07.2026

Ich möchte eine Beschwerde bezüglich der Kennzeichnung des Produkts „Lillet 0 %“ einreichen.
Sowohl die Produktbezeichnung als auch die Werbung und Aufmachung der Flasche vermitteln aus meiner Sicht eindeutig den Eindruck, dass das Getränk keinerlei Alkohol enthält. Erst beim genaueren Lesen der Angaben auf der Flasche fiel mir auf, dass im Kleingedruckten darauf hingewiesen wird, dass das Produkt nicht tatsächlich 0,0 Prozent Alkohol enthält, sondern einen Alkoholgehalt von unter 0,5 Prozent Volumenprozent aufweist.
Ich empfinde diese Kennzeichnung als irreführend. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst vollständig auf Alkohol verzichten möchten, könnten aufgrund der her-vorgehobenen „0 %“-Angabe davon ausgehen, dass das Produkt tatsächlich alkohol-frei im Sinne von 0,0 Prozent ist.
Verbraucherin aus Vorra vom 10.06.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Gestaltung der Flasche weckt falsche Erwartungen an den Alkoholgehalt des Getränks. Dass trotz der Kennzeichnung „Alc. 0 % Vol.“ ein Alkoholgehalt bis zu 0,5 Volumenprozent möglich ist, ist nicht zu erwarten. 

Darum geht’s:

Auf dem Frontetikett der Flasche springen der Name „Lillet“, „L’Aperitif“ und „Alc. 0 % Vol.“ ins Auge. Das Rückenetikett liefert ein Rezept, Aufbewahrungshinweise, die Zutatenliste, die Nährwerte und anderes mehr. Darunter ist auch die Angabe „Alcoholfrei (<0,5 % vol.)“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über seine Eigenschaften Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse gilt auch für Getränke mit teilweise oder vollständig entalkoholsiertem Wein.
Gemäß Weinverordnung darf entalkoholisierter Wein den Hinweis „alkoholfrei“ tragen. Beträgt der noch vorhandene Alkoholgehalt mindestens 0,05 Volumenprozent, ist die Angabe „alkoholfrei“ um die Angabe „(<Rest 0,5 % vol)“ zu ergänzen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass auf der Front neben „Alcohol Free“ zusätzlich „Alc. 0 % Vol.“ steht, konkretisiert den Alkoholgehalt. 0 % spricht Menschen an, die bewusst auch auf jede kleine Menge Alkohol verzichten möchten. Unseres Erachtens weist die Zahl Null auf einen restlos alkoholfreien Wein im Sinne von 0,0 Volumenprozent Alkohol hin. Erst auf der Rückseite zu definieren, dass „Alc. 0 % Vol.“ tatsächlich <0,5 % Volumenprozent Alkohol entspricht, geht nicht. Das ist ein Widerspruch zur Schauseite und verärgert nachvollziehbar. 

Fazit:

Der Anbieter Pernod Ricard sollte bereits auf der Vorderseite der Flasche klarstellen, dass ein Alkoholgehalt kleiner 0,5 Volumenprozent möglich ist.

Stellungnahme von Pernod Ricard Deutschland, Köln

Auszug aus der Original-Stellungnahme:
Das Produkt „Lillet Blanc 0 %” weist auf dem Rücketikett der Flasche deutlich auf eine möglich vorhandene Alkoholmenge hin. 
Die Kennzeichnung ist auch nicht irreführend. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sehen vor: „Die Angabe eines Alkoholgehalts von „0,0 % vol“ kann verwendet werden, wenn das rechnerische Ergebnis gerundet auf eine Nachkommastelle nach den allgemeinen Rundungsregeln 0,0 ergibt.“