Das ärgert beim Einkauf:

Veltins V+ Apple Ginger

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung „Apple“ und „mit dem Extra Schuss Ginger“ – beide Zutaten fehlen aber im Getränk
getaeuscht

Das Etikett der Schauseite nennt „Apple“ und wirbt „ mit dem extra Schuss Ginger“. Apfel und Ingwer tauchen in der Zutatenliste aber nicht auf – dort steht nur „natürliches Aroma“. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes Biermischgetränk handelt. Die Angabe „mit dem extra Schuss Ginger“ sollte entfallen.

Ich habe mir von der Firma Veltins eine Packung „V+ Apple mit dem Extra Schuss Ginger“ gekauft. Nach der Enttäuschung des Geschmackes und lesen der Zutatenliste musste ich feststellen, dass weder Apfel noch Ginger drin ist, geschweige ein „Extra Schuss“ Ginger, wie versprochen. Für mich ist das Täuschung beziehungsweise Etikettenschwindel, wenn nicht mal 1 % Apfel und Ginger drin ist.
Verbraucher aus Hamburg vom 25.06.2015

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Getränks „V+“ findet sich die Angabe „Apple“ und die Werbung „mit dem extra Schuss Ginger“. Laut Zutatenliste enthält das Biermischgetränk beide ausgelobten Zutaten jedoch nicht, sondern natürliches Aroma. Letzteres hat der Verbraucher nicht erwartet und sieht sich getäuscht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels. Nach der EU-Aromenverordnung darf der Begriff „natürliches Aroma“ verwendet werden, wenn der Aromabestandteil aus verschiedenen Ausgangsstoffen stammt und wenn eine Nennung der Ausgangsstoffe ihr Aroma oder ihren Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde. Bei der Angabe „natürliches Apfel-Aroma“ oder „natürliches Ingwer-Aroma“ müssen hingegen 95 % der Aromabestandteile aus Apfel beziehungsweise Ingwer stammen.

So sieht es die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt auf der Vorderseite der Flasche die Zutaten „Apple“ (Apfel) und „Ginger“ (Ingwer), die im Produkt aber nicht vorhanden sind.
Die Angabe „mit dem extra Schuss Ginger“ versteht der Verbraucher für uns nachvollziehbar als eine zusätzliche – also vergleichsweise große – Menge.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klar stellen, dass es sich um ein Biermischgetränk mit Aroma handelt. Die Angabe „mit dem extra Schuss Ginger“ sollte entfallen.

Stellungnahme der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, Meschede-Grevenstein

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Rückenetikett und Zutatenverzeichnis stellen bei V+ Apple klar, dass es sich bei der Zumischung um ein Erfrischungsgetränk mit Apfel- und Ingwergeschmack aus natürlichen Aromen handelt. Inhalt, Aufmachung und Platzierung der Verkehrsbezeichnung „Biermischgetränk aus 40 % Bier und 60 % Erfrischungsgetränk mit Apfel- und Ingwergeschmack“ entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de