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Immer noch: Kaum sichtbare Hinweise auf Palmöl

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Immer noch: Kaum sichtbare Hinweise auf Palmöl

Zu Beginn des Ukrainekrieges war Sonnenblumenöl ein knappes Gut. Einige Lebensmittelfirmen griffen daher auf Palmöl zurück – häufig nur mit einem unauffälligen Hinweis, der leicht zu übersehen war. Kurzfristig wurde diese Praxis auch von der Lebensmittelüberwachung toleriert. Nun zeigt eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh): Noch immer sind im Handel Verpackungen zu finden, auf denen der Ersatz von Sonnenblumenöl durch Palmöl kaum zu erkennen ist. 

Palmöl statt Sonnenblumenöl: Notlösung wird zum Dauerzustand

Im vergangenen Frühjahr kam es zu Lieferengpässen bei Sonnenblumenöl. Im Sommer 2022 fand die vzhh im Handel 13 Produkte – insbesondere Backofen-Pommes, Kroketten und Chips – bei denen die Hersteller stattdessen Palmöl eingesetzt hatten. Die aktuelle Untersuchung aus dem April 2023 zeigt nun: Bei 12 der 13 Produkte kommt noch immer Palmöl zum Einsatz, obwohl die Rohstoffknappheit längst beseitigt ist. Diese Praxis ist kostengünstiger für Unternehmen. 

Unauffälliger Stempel statt klarer Kennzeichnung

Aufgrund der kurzfristigen Lieferengpässe ließ die Kennzeichnung der Produkte häufig zu wünschen übrig – denn vielfach waren die Etiketten schon gedruckt. Anbieterfirmen lösten das Problem auf unterschiedliche Weise – nicht immer verbraucherfreundlich. Um nicht die komplette Verpackung ändern zu müssen, wies oft nur ein kleiner Stempel auf der Rückseite auf den Ersatz hin. In der aktuellen Marktstichprobe war dies immerhin noch bei 5 der 13 Produkte der Fall.

Bei allen fünf Produkten steht dieser Hinweis nicht in direkter Nähe der Zutatenliste. Das ärgert Verbraucher:innen, wie auch mehrere Meldungen bei Lebensmittelklarheit im vergangenen Jahr zeigten, denn häufig wird der Hinweis im Geschäft übersehen und erst zuhause entdeckt. Besonders verärgert sind Verbraucher:innen, wenn Firmen auf der Vorderseite explizit mit dem Einsatz von Sonnenblumenöl werben, und dann der Hinweis auf die Rezepturänderung nur (klein gedruckt) auf der Rückseite zu finden ist. Das war in der aktuellen Marktstichprobe immerhin einmal der Fall. 

Ein weiteres Problem: Palmöl hat einen höheren Anteil gesättigter Fettsäuren als Sonnenblumenöl und häufiger unerwünschte Fettschadstoffe, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg.  

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter die Etiketten inzwischen angepasst haben. Rezepturänderungen ohne eine sofortige Anpassung des Etiketts sind aus unserer Sicht nur zu tolerieren, wenn die Zutat tatsächlich nicht verfügbar ist. In Zukunft sollten die Unternehmen in vergleichbaren Fällen den Hinweis zum Austausch des Öls sowohl in der Zutatenliste, in der Nährwerttabelle sowie eventuell bei der Bezeichnung und neben explizit auf Sonnenblumenöl hinweisende Werbung drucken.

Quelle: “Immer noch Palmöl in Pommes, Chips und Co” – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 15. Juni 2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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