News

Alkoholfreier Wein: Restmengen an Alkohol nicht immer zu erkennen

Teasertitel
Alkoholfreier Wein: Restmengen an Alkohol nicht immer zu erkennen

„Alkoholfrei“, „Zero“ oder „0%“: Die Etiketten entalkoholisierter Weine können den Eindruck vermitteln, die Getränke seien komplett alkoholfrei. Tatsächlich enthält jeder entalkoholisierte Wein minimale Mengen Alkohol. Wie viel davon noch in dem Getränk steckt, bleibt bei manchen Produkten unklar. Das zeigt ein aktueller Marktcheck von Lebensmittelklarheit. Bei 5 von 42 alkoholfreien Weinen fehlte eine Prozentangabe zum Alkoholgehalt auf dem Flaschenetikett.

Alkoholfreier Wein wird hergestellt, indem einem Wein der Alkohol entzogen wird. Dabei bleiben geringe Mengen Alkohol im Getränk zurück. Nach europäischem Weinrecht gilt Wein als entalkoholisiert, wenn er höchstens 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Die Werbung mit „0%“ ist dennoch erlaubt, wenn der Alkoholgehalt abgerundet 0 Prozent ergibt. Die Herstellung von komplett alkoholfreiem Wein ist derzeit nicht möglich. 

Einige entalkoholisierte Weine enthalten weniger als 0,05 Volumenprozent Alkohol. Das ist ein Zehntel der für alkoholfreie Weine maximal zulässigen Menge und entspricht nur Spuren. Hersteller kennzeichnen hier zum Teil „0,0% vol.“. Für empfindliche Menschen, beispielsweise Schwangere, kann es einen Unterschied machen, ob ein alkoholfreier Wein knapp 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält oder nur Spuren unter 0,05 Volumenprozent. 

„Natürlicher“ Alkohol in Lebensmitteln
Was nicht alle wissen: In manchen Lebensmitteln steckt von Natur aus etwas Alkohol. Er entsteht durch natürliche Gärungsprozesse, zum Beispiel in überreifen Früchten, Fruchtsäften, Sauerkraut oder Kefir. Ein gesundheitliches Risiko besteht dadurch nicht, denn der Alkoholgehalb liegt meist bei bis zu 0,3 Volumenprozent. Die Lebensmittel schmecken auch nicht nach Alkohol. Weil der Alkohol auf natürliche Weise im Lebensmittel entsteht, muss er nicht gekennzeichnet werden.

Alkoholgehalt: Unterschiedliche Angaben irritieren

Für den Marktcheck untersuchten die Testerinnen die Etiketten von 42 entalkoholisierten Weinen. Bei jedem siebten Produkt (6 von 42) stand sowohl „0% vol.“ als auch „<0,5% vol.“ auf der Flasche. Diese Kennzeichnung entspricht zwar den geltenden Regeln. Die Kennzeichnung mit zwei unterschiedlichen Prozentangaben wirkt aber widersprüchlich und kann zu Missverständnissen führen. Das gilt insbesondere, wenn die Kennzeichnungen an unterschiedlichen Stellen der Flasche zu finden sind.

Bei vier Weinen stand die Angabe „0% vol.“ groß auf der Vorderseite, während die Kennzeichnung „<0,5% vol.“ erst auf der Rückseite zu finden war. Dass sich Verbraucher:innen über solche Kennzeichnungen ärgern, zeigen Meldungen an Lebensmittelklarheit.de.

Bei fünf Produkten keine Angabe zum Alkoholgehalt

Als besonders problematisch stuft die Verbraucherzentrale Weine ein, die auf dem Etikett gar keine Prozentangabe zum Alkoholgehalt kennzeichnen. Das war bei jedem achten Wein (5 von 42) der Fall. Die Angabe des Alkoholgehalts ist nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale jedoch verpflichtend. 

Nur ein Drittel der untersuchten Weine (14 von 42) waren transparent und eindeutig mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozent gekennzeichnet, ohne mit einer 0-Prozentangabe falsche Erwartungen zu schüren. Acht weitere Weine waren mit „0,0% vol.“ gekennzeichnet. Das ist nach dem aktuellen Weinrecht zwar nicht vorgesehen, verspricht aber, dass nur Spuren von Alkohol enthalten sein können. 

Der Marktcheck wurde im April 2026 in den jeweils größten Filialen von Aldi Nord, Edeka, Kaufland, Jaques Weindepot und Getränke Hoffmann in Berlin durchgeführt.  

Einschätzung aus Sicht der Verbraucherzentrale 

Der Marktcheck zeigt, dass die Kennzeichnung des noch vorhandenen Alkoholgehalts auf entalkoholisiertem Wein sehr uneinheitlich und zum Teil widersprüchlich oder unvollständig ist. Unterschiedliche Angaben zum Alkoholgehalt auf dem Etikett können irritieren. Insbesondere die Angabe „0“ oder „0%“ auf der Vorderseite kann zu falschen Erwartungen führen, wenn der Alkoholgehalt gleichzeitig auf der Rückseite mit unter 0,5 Volumenprozent angegeben ist. 

Aus unserer Sicht sollte es verpflichtend sein, sowohl die rechtsverbindliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ als auch die Größenordnung des Alkoholgehalt, unterschieden in „<0,05 % vol“ oder „<0,5% vol.“, auf der Vorderseite der Flasche zu kennzeichnen. Nur so können Verbraucher:innen auf den ersten Blick erfassen, was sie einkaufen. 

Fragen & Antworten: Kennzeichnung von alkoholfreiem Wein 

1. Ist alkoholfreier Wein wirklich komplett alkoholfrei? 

Nein. Entalkoholisierter Wein kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Das gilt auch dann, wenn auf der Flasche „alkoholfrei“ steht. Auch Angaben wie „0% vol.“ oder „0,0% vol.“ bedeuten nicht, dass das Getränk vollständig frei von Alkohol ist. In zweiten Fall kann der Wein aber nur bis zu 0,05 Volumenprozent enthalten. Das entspricht nur Spuren von Alkohol – im Unterschied zu alkoholfreien Weinen mit bis zu 0,5 Volumenprozent.  

2. Warum darf auf einer Flasche „0 %“ stehen, obwohl noch Alkohol enthalten sein kann?

Im Marktcheck fanden sich Produkte mit der Angabe „0 %“ auf der Vorderseite, während auf der Rückseite ein Alkhoholgehalt unter 0,5 Volumenprozent angegeben ist. Diese Form der Kennzeichnung ist rechtskonform, wenn der Alkoholgehalt gerundet null Volumenprozent ergibt. Doch sie kann Verbraucher:innen verunsichern. Denn auf den ersten Blick kann der Eindruck entstehen, der Wein enthalte überhaupt keinen Alkohol. 

3. Woran erkenne ich, wie viel Alkohol in einem alkoholfreien Wein noch enthalten ist?

Das ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Flaschen werben auf der Vorderseite immer wieder mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „Zero“ oder einer großen Null. Die konkrete Angabe zum Alkoholgehalt findet sich zum Teil erst auf der Rückseite. Im Marktcheck fehlte bei jedem achten Produkt (5 von 42) eine Alkoholangabe in Volumenprozent auf dem Flaschenetikett. Diese ist nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale jedoch verpflichtend.

4. Ist die geringe Alkoholmenge in alkoholfreiem Wein gesundheitlich relevant?

Eine 0,75l-Flasche entalkoholisierter Wein mit 0,5 % vol. Alkohol enthält etwa drei Gramm Alkohol. Diese Menge führen bei Erwachsenen nicht zu einem Promillewert, der typische geistige und körperliche Beeinträchtigungen hervorruft. Andererseits gibt es keine Alkoholmenge, für die gesundheitliche Schäden sicher ausgeschlossen sind. Für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere oder Stillende ist eine klare Kennzeichnung, ob bis zu 0,5 oder spurenhafte 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten sind, besonders wichtig.

5. Was fordert die Verbraucherzentrale bei alkoholfreiem Wein?

Die Verbraucherzentrale fordert, dass Verbraucher:innen die wichtigsten Informationen bereits auf der Vorderseite der Flasche finden. Dazu gehören die Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ und die Größenordnung des noch vorhandenen Alkoholgehalts. Verbraucher:innen sollen direkt erkennen können, ob ein Produkt bis 0,05 oder bis 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Außerdem sollen Anbieter die Angaben einheitlich und gut sichtbar platzieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Downloads
Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (2 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.