Verdorbene Lebensmittel – leider nichts für Lebensmittelklarheit

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C2 LMÜ

Schön, dass Sie sich für das Portal Lebensmittelklarheit interessieren!

Leider können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Verdorbene oder in anderer Weise auffällige Lebensmittel müssen im Labor untersucht werden. Solche Untersuchungen führt die staatliche Lebensmittelüberwachung durch. 

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde daher an die für Ihren Wohnort zuständige Stelle der Lebensmittelüberwachung, die Sie unter folgenden Links herausfinden können:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Nennen Sie sich dabei Ihren Namen und die vollständige Adresse. Wichtig sind der Grund der Beschwerde und Angaben zum Produkt und zum Einkaufsort. Die Verpackung und einen Rest des Lebensmittels sollten Sie aufheben und zwischenzeitig kühllagern oder einfrieren, wenn Sie Zweifel an der Sicherheit des Produktes haben. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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