Das ärgert beim Einkauf:

Trotz gefülltem Sichtfenster ist etwa ein Drittel der Schale leer

Die gerade Anordnung der Fruchtgummi-Stangen „Bebeto Wacky Sticks Crazy Mix Fruit“ lässt erwarten, dass die Stangen die volle Länge der Verpackung ausfüllen.
getaeuscht

Die Fruchtgummi-Stangen liegen gerade in einer Kunststoffschale, die eine bedruckte Folie umschließt. Lediglich in der unteren Hälfte ermöglicht ein Sichtfenster in der Folie einen Blick auf den Inhalt. Die Verpackung erweckt den Eindruck, sie sei über die ganze Länge mit den Stangen befüllt. Das ist nicht der Fall. Etwa ein Drittel der Verpackung ist leer, was von außen betrachtet nicht zu erwarten ist.
Die Anbieterfirma sollte eine zum Inhalt passende Verpackung wählen und die Verpackung vollständig befüllen.
 

Naja, ich dachte ich kaufe meiner Tochter diese schönen langen Sticks zum Naschen. Nach dem Öffnen der Verpackung kam aber die Enttäuschung. Die Sticks sind deutlich kürzer als die Verpackung suggeriert. Kaufen werde ich diese Sticks sicherlich nicht mehr. Ich fühle mich hinter das Licht geführt.
Verbraucher aus Plankstadt vom 02.10.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die parallele Anordnung der Stange und das voll gefüllte Sichtfenster lassen nicht erahnen, dass die Fruchtgummi-Stangen bei weitem nicht bis an den Rand der Schale reichen.

Darum geht’s:

Die stabilen Fruchtgummi-Stangen liegen eine neben der anderen in einer flachen Kunststoffschale, die in einer bedrucken Folie steckt, durch die sich die Schale abzeichnet. ist. Der Inhalt der Verpackung ist durch ein Sichtfenster in der unteren Hälfte der Schauseite zu sehen. Wer die Packung in die Hand nimmt und die Schrift liest, hat ein vollständig gefülltes Sichtfenster vor Augen. Nur diejenigen, die Verpackung mit der Schrift auf dem Kopf nach unten halten, können von außen erkennen, dass ein Drittel der Packung leer ist. Die Enden der Stangen sind dann in der Mitte des Sichtfensters zu sehen. Die Füllmenge beträgt 160 Gramm.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei alltäglichen Lebensmitteln wie Milch oder Butter haben Verbraucher:innen eine klare Vorstellung, welche Menge sie bei einem Liter oder 250 Gramm bekommen. Bei Süßigkeiten ist das unserer Ansicht nach schwieriger, insbesondere wenn sie wie hier in ungewöhnlicher Form als Stangen vorliegen. 160 Gramm Fruchtgummistangen lösen unseres Erachtens keine klare Vorstellung der Menge aus. Die Käufer:innen können sich lediglich an den Außenmaßen der Verpackung orientieren. Die stabile Schale und die gerade Anordnung der Stangen in der Schale legen eine vollständige Befüllung nahe.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte eine zum Inhalt passende Verpackung wählen und die Verpackung vollständig befüllen.
 

 

Stellungnahme der Kervan GmbH, Berlin

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 15.11.2023 liegt keine Antwort vor.