Das ärgert beim Einkauf:

„SuperBiom“ kombiniert diffuse Werbung für den Darm mit kritischen Aussagen zu Magen-Darm-Beschwerden

Das „All-in-One für deinen Darm“-Pulver soll sich positiv auf das Mikrobiom, also die Darmflora, auswirken. Denn angeblich führt der moderne Alltag zu Darmbeschwerden – was zudem häufig vorkommen soll.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma bietet das Produkt „SuperBiom“ als „All-in-One für deinen Darm“ an. Mit dem Slogan „mach dein Mikrobiom zum Superbiom“ vermittelt der Anbieter eine positive Wirkung auf den Darm: In unmittelbaren Zusammenhang mit Zahlen über die Häufigkeit von Magen-Darm-Beschwerden und Blähungen bildet er das Produkt ab und bietet einen Kauf-Button an. Hier entsteht der Eindruck, das Produkt wäre die Lösung für einen „aus dem Takt gebrachten Darm“ und die genannten Darmbeschwerden. Wie das Pulver auf den Darm wirken soll, bleibt aber unklar. Konkrete Wirkungsangaben wären für das Produkt auch nicht erlaubt, denn solche Aussagen sind streng geregelt und „SuperBiom“ erfüllt die Anforderungen nicht.
Die Firma sollte mit dem Produktnamen und der Werbung keine positiven Wirkungen auf den Darm vermitteln.

Mir ist beim Produkt „SuperBiom 3+1 Synbiotikum“ von Fairment etwas aufgefallen, das ich als Verbraucher schwierig finde:
Das Produkt wird sehr stark rund um das Thema Darm beworben („All-in-One für dei-nen Darm“, „Darm wieder in Balance bringen“, "Alles, was dein Darm braucht. In ei-nem Produkt.", "86 % der Erwachsenen berichtete über Magen-Darm-Beschwerden." etc.). Für mich wirkt es so, als würde eine konkrete positive Wirkung auf die Darmge-sundheit versprochen.
Gleichzeitig werden auch zugelassene Vitamin-Claims genannt (z. B. Energiestoff-wechsel), aber ich habe den Eindruck, dass diese eher genutzt werden, um die Ge-samtwirkung des Produkts zu „unterstützen“ – obwohl die eigentliche Botschaft klar Richtung Darm/Mikrobiom geht.
Soweit ich weiß, gibt es für Probiotika/Synbiotika aktuell keine zugelassenen Health Claims in Bezug auf Darmgesundheit. Deshalb wirkt die Gesamtaufmachung für mich etwas irreführend. Könnten Sie sich das einmal anschauen?
Verbraucherin aus München vom 05.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Mit der Werbung vermittelt die Firma positive Effekte auf die Darmgesundheit. Konkrete Wirkungen darf der Hersteller für das Produkt nicht versprechen. Er darf sie aber auch nicht suggerieren und das Produkt erst recht nicht in Zusammenhang mit Beschwerden bewerben.

Darum geht’s:

Die Firma Fairment wirbt in ihrem Online-Shop mit folgenden Aussagen für das Produkt „SuperBiom“:

  • „Mach dein Mikrobiom zum Superbiom.“
  • „Das All-in-One für dich“
  • „Vom Mikrobiom zum SuperBiom.“
  • „Nicht du. Der moderne Alltag bringt deinen Darm aus dem Takt.“
  • „86% der Erwachsenen berichteten über Magen-Darm-Beschwerden.¹“
  • „60% berichteten über Blähungen.²“

Unter dem Titel „Alles, was dein Darm braucht. In einem Produkt“ stehen Informationen zur Zusammensetzung des Produktes: „sporenbasierte Bakterienkulturen, präzise Ballaststoffe, inaktivierte Bakterienkulturen + Aminosäuren“. 
Darunter finden sich die Schlagworte Immunsystem, Energie, Schleimhäute sowie Haut & Zellschutz, ergänzt mit zugelassenen Claims für die jeweiligen Vitamine und Mineralstoffe. 
Unter den FAQs nennt der Anbieter das Pulver ein „Darm-Produkt“. Pro Tag soll ein Sachet in Wasser gelöst verzehrt werden.

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie.

In der EU ist derzeit nur eine gesundheitsbezogene Werbeaussage für Lebensmittel mit Bakterien zugelassen. Sie bezieht sich aber speziell auf Personen mit Laktose-Verdauungsproblemen.
Dagegen gibt es eine lange Liste abgelehnter Claims zur Darmgesundheit, unter anderem zu Bacillus subtilis und Saccharomyces boulardii.

Zugelassene Claims beziehen sich auf bestimmte Substanzen wie Vitamine oder Mineralstoffe. Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben dafür zugelassen sein – nicht nur für einzelne Inhaltsstoffe. Für das Produkt Superbiom liegen keine zugelassenen Angaben vor. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

So geht es nicht: Wirkungen suggerieren, wenn es keinerlei zulässige Wirkungsangabe für das Produkt gibt. Genau das macht die Firma mit dem Angebot für Superbiom, den Abbildungen, Zahlen zur Häufigkeit von Magen-Darm-Beschwerden und Blähungen auf der Website. Dass die Firma nicht mit Darmgesundheit werden darf, ist ihr offensichtlich bekannt: So stehen mehrere zugelassene Claims unter Schlagworten wie Immunsystem, Energie oder Schleimhäute. Diese beziehen sich aber auf einzelne zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe und nicht auf beworbene Inhaltsstoffe wie „sporenbasierte Bakterienkulturen“, „präzise Ballaststoffe“ und „inaktivierte Bakterienkulturen“. Denn diese Wirkstoffe stehen unter der Aussage „Alles, was dein Darm braucht“. Das passt nicht zusammen. 

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass das Unternehmen Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen mit weiteren unbewiesenen Aussagen einbindet. Kundenbewertungen auf eigenen Internetseiten sind nach aktueller Rechtsprechung dem Unternehmen zuzurechnen. Die Firma ist für die Aussagen verantwortlich.

Fazit:

Die Firma sollte mit dem Namen und der Werbung keine positiven Wirkungen auf den Darm vermitteln. Das gilt auch für die Werbung mit Kundenbewertungen. 

Stellungnahme der Fairment GmbH, Berlin

Wir haben die beanstandeten Inhalte sorgfältig geprüft. Auch wenn wir die Bedenken des Verbrauchers rechtlich in Teilen anders bewerten, haben wir uns dazu entschlossen, die entsprechenden Webseiten offline zu nehmen, um dem Anliegen des Verbrauchers unmittelbar Rechnung zu tragen.

Getäuscht?

Ergebnis

Der Anbieter hat einzelne Korrekturen auf der Website vorgenommen und beispielsweise die Aussage „Alles, was dein Darm braucht.“ durch „Alles, was du brauchst“ ersetzt. Die Kritik an der Gesundheitswerbung für das Produkt insgesamt besteht weiterhin. 

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Shop-Angebot  informiert.