Ricotta taucht nur im Produktnamen der Tortelloni auf
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Name „Spinat & Ricotta Tortelloni“ lässt Ricotta als Zutat erwarten. Tatsächlich führt weder die Bezeichnung noch die Zutatenliste „Ricotta“ auf. Stattdessen ist dort von „spinat- und käsehaltiger Füllung“ die Rede. Die Zutatenliste nennt als Käse Molkeneiweißkäse und Gouda. Ob es sich bei diesem Molkeneiweißkäse tatsächlich um den typischen Ricotta handelt, ist unklar.
Edeka sollte nachvollziehbar kennzeichnen, ob und wieviel „Ricotta“ in der
Füllung steckt, oder auf die Bewerbung von „Ricotta“ verzichten.
Beschwerde
Diese Ricotta-Pasta enthält überhaupt keinen Ricotta, wie man an der Zutatenliste sehen kann.
Verbraucher aus Berlin vom 06.08.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Es ist nicht transparent, ob sich hinter der Zutat „Molkeneiweißkäse“ tatsächlich der in Italien typische „Ricotta“ verbirgt.
Darum geht’s:
Edeka bietet Tortelloni als Eigenmarke „gut und günstig“ mit der Sortenbezeichnung „Spinat & Ricotta“ an. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Frische Eierteigwaren nach italienischer Art mit spinat- und käsehaltiger Füllung, vorgegart“. Die Zutatenliste führt „71 % Eier-Teigwaren“ und „29 % spinat- und käsehaltige Füllung“ auf. Die Einzelzutaten der Füllung sind in einer nachfolgenden Klammer aufgeschlüsselt. Danach enthält die Füllung neben Spinat und weiteren Zutaten „12 % Molkeneiweißkäse“ und „8 % Gouda“. Der Molkeneiweißkäse besteht aus den Zutaten Süßmolke, Sahne, Milch sowie Salz und Säuerungsmittel. Aus diesen Zutaten können verschiedene Molkenkäsesorten hergestellt werden, darunter „Ricotta“.
Bei „Ricotta“ (italienisch für: „erneut erhitzt“) handelt es sich um einen traditionellen italienischen Molkeneiweißkäse. Zur Herstellung wird Süßmolke unter Zugabe von milder Säure erhitzt, wodurch die Molkenproteine ausflocken. Anschließend lässt man die überschüssige Flüssigkeit abtropfen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte führt Molkeneiweißkäse als eine Käseart auf. Danach wird Molkeneiweißkäse aus Molke und Molkensahne hergestellt. Als weitere Milchbestandteile dürfen Milch und Sahneerzeugnisse sowie bestimmte Milcheiweiße zugesetzt werden. „Ricotta“ und Anforderungen an seine Herstellung nennt die Verordnung nicht. Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für „Ricotta“ ist somit „Molkeneiweißkäse“. Allerdings sind „Ricotta Romana“ und „Ricotta di Bufala Campana“ EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnungen. Für diese gibt es genaue Vorgaben zu Ursprung und Herstellung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
„Ricotta“ im Namen zu bewerben, in der Bezeichnung und der Zutatenliste jedoch nur allgemein käsehaltige Füllung und Molkeneiweißkäse aufzuführen, ist nicht transparent. Daraus wird noch nicht klar, ob aus den bei Molkeneiweißkäse aufgeführten Zutaten Süßmolke, Sahne, Milch sowie Salz und Säuerungsmittel tatsächlich der typische Ricotta hergestellt wurde.
Fazit:
Edeka sollte nachvollziehbar kennzeichnen, ob und wieviel „Ricotta“ in der Füllung steckt, oder auf die Bewerbung von „Ricotta“ verzichten.
Stellungnahme der Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 20. August 2026 liegt keine inhaltliche Antwort vor. Der Anbieter verweist auf die Möglichkeit, sich an den Kundenservice zu wenden.


