Das ärgert beim Einkauf:

Lini’s Bites Salted Peanut Caramel

Trotz der Hinweise auf Karamell als Zutat enthält der Riegel kein Karamell.
getaeuscht

Die Schauseite des Rohkost-Riegels vermittelt unter anderem Karamell als Zutat. Laut Zutatenliste enthält das Produkt jedoch kein Karamell, sondern lediglich „natürliches Aroma“.
Der Hersteller sollte nicht mit „Karamell“ auf einem Rohkost-Riegel werben.

Ich habe auf der Internet-Seite Lini‘s Bites einen „Salted Peanut Caramel Riegel“ gefunden und es hat mich verwundert, dass zwar Salz und Erdnüsse enthalten waren, aber keine Angabe über das Caramel. Weder als Zutat noch als Aroma. Ist das so zulässig?
Es wird doch dem Verbraucher suggeriert, dass Caramel enthalten ist, was laut Zutatenliste nicht der Fall ist.
Verbraucher aus Dierdorf vom 21.12.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Salted Peanut Caramel“ passt nicht, wenn der Riegel weder Karamell noch Zucker enthält. 

Darum geht’s:

Im Online-Shop linisbites.com wirbt der Anbieter für einen „Salted Peanut Caramel Riegel“. Laut Beschreibung besteht er „aus einem weichen Keksboden, einer Dattel-Erdnussfüllung und ist mit knackiger Schokolade überzogen“. 
In der Zutatenliste stehen Datteln, Erdnüsse, glutenfreie Haferflocken, Zartbitterschokolade, Reissirup, Kokosöl und Meersalz.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Das gilt auch für Online-Shops.
Das Landgericht München hat im Oktober 2022 entschieden: Ein „Caramel Pudding“ muss Karamell enthalten. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund der Hinweise auf „Caramel“ im Produktnamen können Verbraucher:innen Karamell als Zutat erwarten. Karamell wird aus Zucker durch Erhitzen hergestellt. Wenn der Riegel kein Karamell als Zutat enthält, darf er entsprechend dem Gerichtsurteil zu „Caramel Pudding“ nicht mit Karamell werben.

Fazit:

Der Hersteller sollte nicht mit „Karamell“ werben.

Stellungnahme der Lini's Bites GmbH, München

Kurzfassung:

In unseren Salted Peanut Caramel Riegeln sorgen Datteln in Kombination mit gerösteten Erdnüssen für einen karamellartigen Geschmack. Diese beiden Bestandteile stehen in der Zutatenliste am Anfang, wodurch deutlich wird, dass sie mengenmäßig den größten Anteil in dem Produkt ausmachen. Abgebildete Erdnüsse auf der Vorderseite des Produkts lassen die geschmackliche Hauptkomponente erkennen.