Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Cremissimo Erdbeer-Baiser Kuss

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Baiser prominent abgebildet und in Sortenbezeichnung genannt aber nur ein Anteil von weniger als 1,5 % zur Dekoration enthalten
getaeuscht

Werden in der Sortenbezeichnung Zutaten genannt, sollten diese in maßgeblicher Menge im Produkt enthalten sein. Auch die bildliche Darstellung von Zutaten auf der Verpackung sollte nicht über das Mengenverhältnis im Lebensmittel hinwegtäuschen. Wird eine Zutat im Vergleich zu anderen nur als Dekoration im Produkt verwendet, sollte diese nicht prominent und in gleicher Größe auf der Schauseite der Verpackung abgebildet sein.

Name des Produktes und Abbildung auf dem Deckel täuscht vor, dass ein Hauptbestandteil von diesem Eis Baiser ist. Die genauere Beschreibung unter der Bezeichnung gibt auch an, dass hier Baiser-Stückchen in weißer Schokolade verarbeitet wurden. Nach Öffnen des Produktes stellt man jedoch fest, dass es sich um einen verschwindend geringen Anteil dieser Stückchen handelt (ca. 20 Stück à 0,7 cm, lediglich auf der Oberfläche liegend), was bei anderen Produkten eher als Dekoration verwendet und entsprechend nicht extra (großgeschrieben) gekennzeichnet wird. Tatsächlich handelt es sich nur, gemäß Zutatenliste, um einen Anteil von 1,5 %.
Verbraucherin aus Berlin vom 07.08.2015

Darum geht’s:

Das Eis wird auf der Schauseite der Verpackung als Erdbeer-Baiser Kuss bezeichnet und eine Erdbeere und Baiser sind in gleicher Größe abgebildet. Nur die Bezeichnung auf der Rückseite der Verpackung informiert die Käufer, dass 1,5 % mit weißer Schokolade umhüllte Baiser-Stückchen enthalten sind. Diese sind nur als Dekoration auf dem Eis zu sehen und nicht in der Eismasse enthalten.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn in der Sortenbezeichnung des Produktes Erdbeere und Baiser genannt werden, ist nach unserer Auffassung davon auszugehen, dass beide Zutaten in maßgeblichen Anteilen im Produkt enthalten sind. Vor allem dann, wenn beide Zutaten prominent auf der Verpackung und in gleicher Größe abgebildet werden. Verbraucher können sich nachvollziehbar getäuscht sehen, wenn sich nur ein geringer Anteil von 1,5 % mit weißer Schokolade umhüllte Baiser-Stückchen als Dekoration auf dem Eis befindet.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung den Tatsachen anpassen, d. h. die Mengenverhältnisse der Zutaten realistisch darstellen und die Sortenbezeichnung beispielsweise „Erdbeereis dekoriert mit Baiser-Stückchen“ nennen.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Wir bieten Cremissimo in einer großen Sortenvielfalt an. Dabei ist es wichtig, dass der Kunde beim Kauf möglichst einfach und schnell die Sorte identifizieren kann. Die Erdbeere und der Baiser erfüllen diese Aufgabe. Die Abbildung der Eiskugel zeigt, dass die mit weißer Schokolade umhüllten Baiserstückchen Teil der Dekoration sind. Informationen mit Mengenangaben erhält der Verbraucher in der Verkehrsbezeichnung.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de