Das ärgert beim Einkauf:

Erbseneiweiß ist nicht die Basis im „veganen Aufschnitt nach Art Salami“

Edeka nennt Erbseneiweiß die „Basis“ für das Wurstersatzprodukt, obwohl nur eine Minimenge Erbseneiweiß im Produkt steckt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Edeka ergänzt den Produktnamen „Veganer Aufschnitt nach Art Salami“ auf der Schauseite mit dem Hinweis „Auf Basis von Erbseneiweiß“. Tatsächlich stecken lediglich 1,3 Prozent Erbseneiweiß in dem Aufschnitt. Andere Zutaten wie Wasser, Citrusfasern, Sonnenblumenöl oder Speisesalz spielen mengenmäßig eine größere Rolle. 
Edeka sollte die Ersatzzutaten zutreffend kennzeichnen.

Auf der Vorderseite der Verpackung ist ein großer runder, farblich abgesetzter Hinweis mit fetter Schrift: Auf Basis von Erbseneiweiß. Als ich mir die Zutatenliste zuhause genauer angesehen habe, musste ich feststellen, dass die Basis aus runden 1,3 Prozent Erbseneiweiß besteht. Hauptzutaten sind Wasser, Citrusfasern, Sonnenblumenöl, Speisesalz ... Sogar das natürliche Aroma wird noch vor dem Erbseneiweiß aufgeführt.
Meiner Meinung nach ist eine Basis eine Grundlage. Eine Hauptzutat ist etwas, das einen großen Teil des Produktes ausmacht, und das erwarte ich dann auch. Mit 1,3 Prozent des Inhaltes vorne drauf zu werben, halte ich für eine bewusste Irreführung.
Verbraucher:in aus Winnenden vom 13.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Erbseneiweiß als Basis des Aufschnitts zu bezeichnen passt nicht. Erbseneiweiß taucht erst an achter Stelle mit einem Mengenanteil von 1,3 Prozent in der Zutatenliste auf.

Darum geht’s:

Edeka bietet unter der Eigenmarke „Herzstücke“ den Brotbelag „Veganer Aufschnitt nach Art Salami“ an. Neben dem Produktnamen erscheint, farblich abgesetzt und in Fettdruck, ein Hinweis „Auf Basis von Erbseneiweiß“. Die Zutatenliste auf der Rückseite listet Wasser, Citrusfasern, Sonnenblumenöl als erste Zutaten auf. An achter Stelle nennt die Liste „1,3 Prozent Erbseneiweiß“. Der Eiweißgehalt im Endprodukt beträgt 1,9 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel beschreiben die Kennzeichnung von veganen und vegetarische Ersatzprodukten. Danach sollen Ersatzprodukte die maßgeblich ersetzende Zutat oder Basiszutat deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld angeben. Als Basiszutaten können beispielsweise Erzeugnisse aus Hülsenfrüchten, Eiweißisolate oder –konzentrate, aber auch pflanzliche Speisefette oder Öle dienen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hinweis „auf Basis von Erbseneiweiß“ passt nicht, wenn Erbsenweiß mit 1,3 Prozent erst an achter Stelle im Zutatenverzeichnis auftaucht. Nach den Leitsätzen sollen Hersteller die maßgeblich ersetzenden Zutaten auf der Schauseite nennen. Da es sich um ein Ersatzprodukt für Salami handelt, sollte auch die Ersatzzutat für Fett genannt werden. Bei dem veganen Aufschnitt ist dies Sonnenblumenöl. Es steht an dritter Stelle im Zutatenverzeichnis. Auch aus diesem Grund passt der alleinige Hinweis auf Erbseneiweiß nicht. 

 Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Eiweißgehalt des Produkts mit nur 1,9 Gramm pro 100 Gramm gering ist. Eine kleine Marktstichprobe mit acht anderen Salamiersatzprodukten zeigte, dass der „Herzstücke Veganer Aufschnitt nach Art Salami“ den mit Abstand geringsten Eiweißgehalt aufweist.

Fazit:

Edeka sollte die Ersatzzutaten zutreffend kennzeichnen.

Stellungnahme der Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 03. Juni 2026 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt vor. Edeka verweist auf die Möglichkeit sich an den Kundenservice oder die Mitarbeiter:innen in den Märkten zu wenden.