Die Werbung „weniger Zucker“ stimmt nicht fürs eigene Vergleichsprodukt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Wer ein Lebensmittel mit „weniger Zucker“ bewirbt, muss sicherstellen, dass es 30 Prozent weniger Zucker als übliche Vergleichsprodukte enthält. Hat die Firma ein eigenes Vergleichsprodukt, so sollte die Aussage nach Auffassung von Lebensmittelklarheit auch gegenüber diesem erfüllt sein. Denn Kund:innen kaufen die zuckerreduzierte Variante als Alternative zum herkömmlich gezuckerten Produkt der Firma. Der Erdbeerjoghurt der Privatmolkerei Bauer mit der Angabe „weniger Zucker“ ist jedoch gegenüber dem Bauer Erdbeerjoghurt ohne diese Werbung nur um 20,6 Prozent zuckerreduziert. Eine 30-prozentige Zuckerreduktion gibt es offenbar nur gegenüber Vergleichsprodukten anderer Hersteller. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Verbraucher:innen erwarten können, dass der Joghurt bei der Angabe „weniger Zucker“ mindestens 30 Prozent weniger Zucker als der konventionelle Bauer Erdbeerjoghurt enthält.
Die Privatmolkerei Bauer sollte nur mit „weniger Zucker“ werben, wenn der Zuckergehalt auch gegenüber dem eigenen Vergleichsprodukt mindestens 30 Prozent niedriger liegt.
Beschwerde
Auf dem Becher vom Bauer Joghurt Erdbeergenuss wird geworben mit „weniger Zucker“. Dahinter ist ein Sternchen gedruckt. Liest man den Text zum Sternchen, steht dort "mindestens 30 % weniger Zucker gegenüber einem herkömmlichen Joghurt“.
Wir haben das mit dem nicht Zucker reduzierten Joghurt von Bauer Erdbeere verglichen und festgestellt, dass die 30 % Zuckerreduktion nicht stimmt. Es sind 20,6 % weniger (10,7 g zu 8,5 g).
Verbraucher aus Watlingen vom 18.05.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung mit „30 % weniger Zucker“ passt nicht, wenn der Unterschied im Vergleich mit dem eigenen herkömmlichen Erdbeerjoghurt nur 20,6 Prozent beträgt.
Darum geht’s:
Bereits im Produktnamen „Der Große Bauer weniger Zucker* Erdbeergenuss“ auf der Schauseite weist die Privatmolkerei Bauer auf einen verringerten Zuckergehalt hin. Das Sternchen ist auf einer Seite des Bechers mit „*mindestens 30 % weniger Zucker gegenüber einem herkömmlichen Fruchtjoghurt“ aufgelöst. Laut Nährwerttabelle liegt der Zuckergehalt bei 8,5 Gramm pro 100 Gramm. Der Zuckergehalt des Joghurts „Der Große Bauer Erdbeere“ beträgt 10,7 Gramm je 100 Gramm. Das ist eine Differenz von 20,6 Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO) regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel nährwertbezogen beworben werden darf.
So ist die Angabe „zuckerreduziert“ sowie jegliche Angabe, die für Verbraucher:innen voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Zucker als ein vergleichbares Lebensmittel enthält. Die Verordnung fordert außerdem, das beworbene Lebensmittel mit einer Reihe von Lebensmitteln derselben Kategorie zu vergleichen, darunter auch Lebensmittel anderer Marken.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wer überlegt, statt dem herkömmlichen Bauer-Joghurt auf die zuckerreduzierte Version zu wechseln, erhält ein Produkt mit nur etwa 20 Prozent weniger Zucker. Rechtlich vorgeschrieben ist ein Unterschied von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu ähnlichen Produkten. Dass diese Differenz ausgerechnet gegenüber dem herkömmlichen Bauer-Joghurt nicht gilt – damit müssen Verbraucher:innen nicht rechnen. Denn es ist naheliegend, das zuckerreduzierte Produkt als Alternative zum konventionellen Produkt zu verstehen. Für Verbraucher:innen ist es ärgerlich, wenn die versprochene Zuckerersparnis ausgerechnet hier nicht zutrifft.
Fazit:
Die Privatmolkerei Bauer sollte nur mit „weniger Zucker“ werben, wenn der Zuckergehalt auch gegenüber dem eigenen Vergleichsprodukt mindestens 30 Prozent niedriger liegt.
Stellungnahme der Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg am Inn
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
Die Angabe „mindestens 30 % weniger Zucker“ bezieht sich auf einen Vergleich mit marktüblichen Fruchtjoghurts und nicht auf ein anderes Produkt aus unserem eigenen Sortiment.
Der Zuckergehalt der Fruchtjoghurts im klassischen Sortiment von „Der Große Bauer“ liegt bereits heute in vielen Fällen deutlich unter dem durchschnittlichen Niveau vergleichbarer Markenprodukte.







