Das ärgert beim Einkauf:

Buss Grünkohleintopf mit schmackhaften Mettenden

Die Schauseite des Fertiggerichts „mit schmackhaften Mettenden“ lässt mehr als eine Mettwurst im Eintopf erwarten.
getaeuscht

Der Produktname „Grünkohleintopf mit schmackhaften Mettenden“ lässt zusammen mit der Abbildung mehr als eine einzelne Mettwurst erwarten. Tatsächlich ist in dem Eintopf lediglich eine Wurst.
Der Hersteller sollte die Abbildung auf der Schauseite sowie den Produktnamen an den Inhalt anpassen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das oben genannte Produkt der Fa. Buss Fertiggerichte GmbH aus 28870 Ottersberg enthält nur eine (!) Wurst (Mettende). Die Produktbeschreibung (... mit schmackhaften Mettenden ...) suggeriert jedoch mindestens zwei Mettenden. Auch das Foto auf der Oberseite lässt diesen Rückschluss zu.
Meiner Meinung nach eine absolut irreführende Aussage. Ein vergleichbares Produkt eines anderen Anbieters enthält tatsächlich zwei Mettenden bzw. Kohlwürste.
Verbraucher aus Baden-Württemberg vom 08.06.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Grünkohleintopf mit schmackhaften Mettenden“ lässt zusammen mit der Abbildung mehr als eine einzelne Mettwurst erwarten. Tatsächlich ist in dem Eintopf lediglich eine Wurst.
Der Hersteller sollte die Abbildung auf der Schauseite sowie den Produktnamen an den Inhalt anpassen.

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Grünkohleintopf mit schmackhaften Mettenden“. Die Abbildung zeigt einen Teller mit dem Eintopf und einer Wurst sowie ein weiteres Stück Wurst auf einer Gabel.
Die Verpackung beinhaltet die Schale mit dem Eintopf und eine Wurst.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben unter anderem die Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen. Zu den schnittfesten Rohwürsten zählt auch die Bezeichnung „Mettwurst in Enden (Mettenden)“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund der Bezeichnung der Wurst als „Mettenden“ können Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen, dass der Begriff „Mettenden“ als Mehrzahl zu verstehen ist und können deshalb auch mehr als eine „Mettwurst in Enden“ erwarten. Diesen Rückschluss lässt auch die Abbildung zu. Dass der Eintopf lediglich eine einzelne Mettwurst enthält, sollte aus unserer Sicht jedoch zweifelsfrei auf der Schauseite erkennbar sein.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Abbildung auf der Schauseite sowie den Produktnamen an den Inhalt anpassen.

Stellungnahme der Buss Fertiggerichte GmbH, Ottersberg

Kurzfassung:

Bei der Produktbezeichnung handelt es sich um die lebensmittelrechtlich vorgeschriebene Deklaration. Diese Regelung sieht den Gebrauch des Plurals ausdrücklich vor. Wir nehmen Ihre Anregung hinsichtlich der Produktabbildung dennoch gerne auf und werden die Verpackung bei einem möglichen Relaunch klarer gestalten.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Änderung der Produktabbildung an.