Das haben Gerichte entschieden:

Active Fruits fruiity Himbeer-Rhabarber

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Gerichtsurteil: Abbildung von Äpfeln als Hauptfruchtzutat nun im Vordergrund
Geändert per Gerichtsurteil

Die augenfällige Sortenbezeichnung „Himbeer-Rhabarber“ und die Abbildungen von Himbeeren und Rhabarberstücken konnten bei Verbraucher:nnen die Erwartung wecken, dass diese Früchte in einer bedeutenden Menge im Getränk sind. Sie machten zusammen jedoch nur 0,2 Prozent der Menge aus. 
Tatsächlich handelte es sich um ein aromatisiertes Fruchtsaftgetränk mit Apfelsaft.

Netto hat nach dem Urteil die Aufmachung geändert. Diese spiegelt nach Ansicht von Lebensmittelklarheit die tatsächliche Zusammensetzung klarer wider. Die Menge der abgebildeten Rhabarberstangen und Himbeeren übersteigt jedoch nach wie vor deutlich deren Anteil von je 0,1 Prozent im Getränk.

Beschwerde zur Sorte "Pfirsich-Melone"

Laut Aufdruck: Pfirsich-Melone Mehrfruchtgetränk mit Pfirsich - Melonengeschmack; 30 % Saftgehalt (goldener Preis DLG 2014 prämiert) Auf der Durchreise schnell gekauft, schmeckt nach allem, nur nicht... Inhaltsangabe: 28,4 %Apfelsaft, 1 % Zitronensaft, 0,3 % Pfirsichsaft, 0,3 % Honigmelonensaft. Ergibt zusammen wirklich 30 % Saftgehalt, aber fast nur Apfel.
Verbraucher aus Böhl-Iggelheim vom 02.05.2015

Beschwerden zur Sorte "Himbeer-Rhabarber"

Auf dem Produkt sind Rhabarber und Himbeeren und im Hintergrund ein Apfel dargestellt, der Name des Produktes ist „Himbeer-Rhabarber“. Laut Inhaltsliste: Natürliches Mineralwasser, 28,5 % Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat, Fruktosesirup, 1,3 % Holunderbeersaft aus Holunderbeersaftkonzentrat, 0,1 % Himbeersaft aus Himbeersaftkonzentrat, 0,1 % Rhabarbersaft aus Rhabarbersaftkonzentrat.
Nach meiner Auffassung sind der Name des Getränkes sowie die Abbildung der Früchte Himbeere und Rhabarber irreführend, da der prozentuale Anteil dieser Zutaten im sehr niedrigen Prozentbereich angesiedelt ist.
Verbraucher aus Berlin vom 21.07.2016

Ist diese Produktbenennung noch legal? Das Getränk wird mit groß und auffällig als "Himbeer-Rhabarber"-Getränk propagiert und als "Mehrfrucht-Rhabarbergetränk mit Himbeergeschmack" mit 30% Saftgehalt bezeichnet. Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt dann aber, dass es lediglich jeweils 0,1% (!) Himbeer- bzw. Rhabarbersaft enthält.
Verbraucher aus Hattingen vom 17.03.2016

Auf dem vorderen Etikett steht in sehr großen Buchstaben "Himbeer-Rhabarber" und darunter steht sehr viel kleiner, in ca. nur einem Zehntel der Größe, "Mehrfrucht-Rhababergetränk mit Himbeer-Geschmack". Außerdem sind neben einem Apfel auch mehrere Rhabarberstücke und Himbeeren abgebildet. Diese Aufmachung vermittelt also den Eindruck, dass einiges an Rhababer- und Himbeersaft enthalten sein sollte. Ein Blick auf die rückseitige Zutatenliste belehrt dann aber eines besseren. So sind dann von den beiden namensgebenden Sorten Rhabarber und Himbeere nur jeweils 0,1%, in Worten nullkommaeins, enthalten. Da die Zutatenliste meines Wissens immer in der Reihenfolge der prozentualen Menge aufgeführt wird, lässt sich dieser auch entnehmen, dass in dem Produkt sogar mehr von der zahnschädigenden Citronensäure als Säuerungsmittel enthalten ist als von Rhabarber- oder Himbeersaft. Also eine Mogelpackung par excellence, eine ungesunde noch dazu.
Verbraucher aus Netzschkau vom 14.08.2015

In der Zutatenliste des Saftes (Anm. der Redaktion: das Getränk ist ein Mehrfruchtgetränk) wird angegeben, dass Himbeersaft nur 0,1 % und Rharbarbersaft auch nur 0,1 % vorhanden ist. Ich finde das etwas wenig bei einer Flaschengröße von 750 ml. Außerdem besteht der Saft zu 28,5 % aus Apfelsaft, aber der Saft heißt nur Himbeer-Rhabarber.
Verbraucherin aus Dresden vom 16.09.2014

Das Getränk wird auf der Schauseite beworben mit "Mehrfrucht-Rhabarbergetränk mit Himbeergeschmack". Hauptbestandteil (neben Wasser) ist mit 28,5 % Apfelsaft, 1,3 % Holunderbeersaft, 0,1 % Himbeersaft, 0,1 % Rhabarbersaft aus Rhabarber-Konzentrat.
Verbraucherin aus Dresden vom 07.04.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die augenfällige Sortenbezeichnung „Himbeer-Rhabarber“ und die Abbildungen von Himbeeren und Rhabarberstücken können bei Verbrauchern die Erwartung wecken, dass diese Früchte in einer bedeutenden Menge im Getränk sind. Sie machen zusammen jedoch nur 0,2 Prozent der Menge aus. 28,5 Prozent Apfelsaft und natürliches Aroma prägen den Geschmack.

Darum geht’s:

Die Getränkeflasche trägt auf der Frontseite ein Bild mit spritzendem Wasser, in das ein Apfel, mehrere Himbeeren und Rhabarberstücke fallen. In großer Schrift steht der Sortenname „Himbeer-Rhabarber“ sowie die rot unterlegte Angabe „30 % Saftgehalt aus Frucht- und Gemüsekonzentraten“ auf dem Etikett. Die Bezeichnung lautet Mehrfrucht-Rhabarbergetränk mit Himbeer-Geschmack.

Nur die Zutatenliste informiert den Käufer, dass neben natürlichem Mineralwasser unter anderem 28,5 Prozent Apfelsaft, 1,3 Prozent Holunderbeersaft, natürliches Aroma sowie je 0,1 Prozent Himbeer- und Rhabarbersaft im Getränk stecken.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke werden naturgetreue Abbildungen von Früchten nur dann verwendet, wenn der jeweilige Fruchtsaft und/oder das jeweilige Fruchtmark enthalten sind. Wird durch die Aufmachung oder die bildliche Darstellung eine Zutat hervorgehoben, so ist diese in Charakter gebender Menge enthalten oder sensorisch deutlich wahrnehmbar. Bei einem Fruchtgehalt bis zu drei Prozent und gleichzeitiger Verwendung von Aromen, soll bei der Abbildung entweder der Fruchtanteil angegeben sein oder die Angabe „mit…-Geschmack” oder „mit…-Aroma” stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite des Getränks wird nur relativ unscheinbar durch die Abbildung auf Apfel hingewiesen. Verbal taucht die wesentliche Zutat Apfel auf der Schauseite nicht auf. Dominant sind Himbeeren und Rhabarber in der Aufmachung. Die minimalen Anteile der beiden Früchte im Getränk haben aus unserer Sicht eher eine „Alibifunktion“. Zum Geschmack können sie in dieser Menge kaum beitragen – dieser stammt aus dem zugesetzten Aroma.

Fazit:

Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte die Zusammensetzung des Produktes klarer widerspiegeln.

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Eine Antwort des Anbieters auf die Bitte der Verbraucherzentrale um Stellungnahme vom 04.12.2017 liegt nicht vor.

Geändert per Gerichtsurteil

Ergebnis

alt: Active Fruits Himbeer-Rhabarber, vor 4/2018; neu: Active Fruits fruiity Himbeer-Rhabarber Geschmack, 4/2018

Bei einer Marktbegehung im April 2018 fand die Verbraucherzentrale Hessen das Produkt in geänderter Aufmachung bei Netto. Den Produktnamen änderte der Anbieter in „Fruiity“ und bildet gut sichtbar zwei Äpfel, zwei Rhabarberstangen und drei Himbeeren auf der Schauseite ab. Die Sorte beschreibt er mit dem zusätzlichen Hinweis „Himbeer-Rhabarber Geschmack“ auf der Schauseite. Die Bezeichnung lautet neu „Mehrfrucht-Rhabarbergetränk mit Himbeer-Rhabarbergeschmack aus Frucht- und Gemüsekonzentraten; Saftgehalt: 30 %“.
Die neue Aufmachung des Getränks spiegelt nach Ansicht der Verbraucherzentrale die tatsächliche Zusammensetzung klarer wider. Die Menge der abgebildeten Rhabarberstangen und Himbeeren übersteigt jedoch nach wie vor deutlich deren Anteil von 0,1 Prozent im Getränk.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de