Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Twister, Beispiel Sorte Ananas, Erdbeer und Zitronen-Limettengeschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Aroma und Farbstoffe als Zutaten trotz Werbung „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“
getaeuscht

Das Eis Langnese Twister bewirbt der Hersteller mit „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“. In der Zutatenliste tauchen dennoch „Aroma“ und „Farbstoffe“ auf. Verbraucher können hierin einen Widerspruch sehen. Der Hersteller sollte daher auf die Werbeaussage verzichten. 

1. Es sollen keine künstlichen Aromen drin sein. In der Zutatenliste steht aber auch nicht, dass es natürliche Aromen oder Aroma aus Früchten oder Vanille ist.

Das sollte man schon angeben, wenn man es bewirbt.
2. Da sind zwei Zutaten aus rote Beete und Holunderbeeren. Die schmecken eher weniger süß und werden bestimmt zum Färben verwendet. Das könnte man auch drauf schreiben.
Verbraucherin aus Berlin vom 03.08.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Eis „Langnese Twister – Ananas, Erdbeer und Zitronen-Limettengeschmack“ wirbt in großer Schrift auf der Vorderseite mit den Aussagen „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“ sowie „mit Fruchtsaft“. Daneben sind Zitronen und Erdbeeren abgebildet. Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite führt neben Zitronensaft (6 %), Erdbeersaft (4 %), Ananassaft (2 %) auch die Zutat „Aroma“ auf.  Um welche Art von Aroma es sich handelt, ist nicht näher erläutert. Darüber hinaus enthält das Eis Holunderbeersaftkonzentrat, Rote-Betesaftkonzentrat sowie die Farbstoffe Chlorophylle und Kurkumin.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Die Aromenverordnung erlaubt, Aromen im Zutatenverzeichnis ohne nähere Angabe als „Aroma“ zu kennzeichnen. Die Angabe „natürlich“ darf in Verbindung mit Aroma nur verwendet werden, wenn das Aroma ausschließlich Aromaextrakte enthält oder das Aroma in der Natur vorkommt, also aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Quellen stammt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Begriff „Aroma“ in der Zutatenliste verunsichert Verbraucher im Hinblick darauf, ob das verwendete Aroma künstlich hergestellt wurde, aus Früchten oder einem anderen natürlichen Rohstoff stammt. Darüber hinaus können Verbraucher irritiert sein, wenn die Zutatenliste Chlorophyll und Kurkumin als Farbstoffe sowie weitere vermutlich zum Färben zugesetzte Lebensmittel aufführt, gleichzeitig aber die Aussage „ohne künstliche Farbstoffe“ herausstellt. Obwohl die Farbstoffe Chlorophyll und Kurkumin natürlicher Herkunft sind, können Verbraucher die Werbung als täuschend empfinden.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf färbenden Zusätze und Aromen verzichten, wenn er das Produkt, das mit der Aussage „keine künstlichen Farbstoffe und Aromen“ bewirbt. Anderenfalls sollte er die Werbeaussage unterlassen.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Twister enthält keine künstlichen Aromen und keine künstlichen Farbstoffe. Das ist unseren Verbrauchern wichtig. Und daher finden sie diesen Hinweis prominent auf der Verpackung. Das Eis enthält aber tatsächlich natürliche färbende Zutaten wie zum Beispiel Rote-Beete-Saftkonzentrat. Auch natürliches Aroma ist enthalten, das den Geschmack abrundet. Ich habe Ihr Schreiben an unser Marketing-Team weitergeleitet. Es ist uns wichtig, dass unsere Verbraucher sich gut und umfassend informiert fühlen. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de