Das ärgert beim Einkauf:

Hela Gewürzmühle, Beispiel Knoblauch Pfeffer

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht nur Pfeffer und Knoblauch, auch 45 % Salz in der Mühle
getaeuscht

Die Schauseite sollte transparenter gestaltet sein. Auf den ersten Blick sollte deutlich werden, dass ein Gewürzsalz im Glas steckt, das fast die Hälfte des Produktes ausmacht.

Das Produkt heißt "Knoblauch-Pfeffer". Auf dem Bild sieht man Pfefferkörner und Knoblauch. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Gewürzsalz, denn das Produkt besteht zu 45 % aus Meersalz. Selbst mein Mann, der eigentlich auf so etwas nicht reinfällt, war der Meinung, er benutze reinen Pfeffer mit etwas beigemischtem Knoblauch. Gleiches gilt übrigens auch für weitere Sorten. Auf das Salz wird nicht hingewiesen.
Frau I. aus Pulheim vom 17.01.2014

Darum geht’s:
Auf der Schauseite der transparenten Kunststoffmühle sind Pfefferkörner und Knoblauchknolle und -zehen abgebildet. Auch der Produktname weist nur auf diese beiden Zutaten hin. Erst auf der Rückseite können Verbraucher erfahren, dass tatsächlich ein Gewürzsalz mit 45 % Meersalz sowie Pfeffer und Knoblauch im Glas ist.

Das ist geregelt:
Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Meldungen an lebensmittelklarheit.de zeigen, die Verkehrsbezeichnung, hier Gewürzsalz, sollte auf der Schauseite stehen. Hilfreich ist außerdem, wenn alle wesentlichen Zutaten abgebildet sind und nicht nur ausgewählte.

Fazit:
Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erfahren können, um welche Art von Produkt es sich handelt. Er sollte nicht durch Produktname und Abbildungen einen anderen Inhalt erwarten.

Stellungnahme der Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH, Ahrensburg

Kurzfassung:
Durch die Verkehrsbezeichnung als Gewürzsalz und die Produktbeschreibung wird auf Meersalz hingewiesen. Aufgrund des durchsichtigen Gebindes kann die Zusammensetzung des Produktes objektiv betrachtet werden. Deswegen kann das Vorhandensein von Salz nicht übersehen werden. Um unser Produkt jedoch noch klarer und transparenter zu machen, werden wir auf dem Schaubild auch Salz als Zutat abbilden.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, bei der nächsten Verpackungsauflage die Abbildung von Salz zu ergänzen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de