So haben Hersteller reagiert:

Fuchs 7 Kräuter Leicht & Fit Gewürzzubereitung, 60 g Beutel, ehemals Fuchs 7 Kräuter Leicht & Fit, 60 g Beutel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Mischung aus sieben Kräutern, getrockneten Gemüse, Sesam und Aroma nun korrekt als Gewürzzubereitung bezeichnet
Geändert

Der Produktname „7 Kräuter“ auf dem Beutel weist lediglich auf Kräuter und nicht auf eine aromatisierte Gewürzzubereitung hin. Der Anbieter sollte das Angebot im Beutel analog zum Produkt gleichen Inhaltes in der Dose als Gewürzzubereitung kennzeichnen, um Verbraucher nicht über den Inhalt zu täuschen.

Ich würze gerne mit "7 Kräuter". Nun habe ich mir die Zutatenliste nochmals durchgelesen, unklar für mich ist, woher die 31,4 g Zucker kommen und warum es notwendig ist, dass Aroma zugegeben werden muss. Warum der Name "7 Kräuter", wenn 13 Zutaten plus Aroma drin sind?
Verbraucherin aus Greifenberg vom 13.07.2016

Darum geht’s:

Die Firma Fuchs bietet eine Gewürzzubereitung einmal in einem Beutel mit 60 g und einmal in einer Dose mit 50 g an. Das Produkt in der Dose trägt zusätzlich zum Produktnamen „7 Kräuter“ den Hinweis Gewürzzubereitung auf der Schauseite. Die Bezeichnungen auf den Rückseiten von Dose und Beutel lauten beide „7 Kräuter-Gewürzzubereitung“. Neben sieben getrockneten Kräutern enthalten beide Produkte zusätzlich Zwiebeln, Pfeffer, Knoblauch, Karotte, Paprika, Sesam und Aroma. Die Verbraucherin hat den Beutel erworben und lediglich sieben verschiedene Kräuter als Inhalt erwartet.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, dass die Verbraucherin aufgrund des Produktnamens im Beutel keine aromatisierte Gewürzzubereitung erwartet und sich getäuscht sieht.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt im Beutel bereits auf der Schauseite als Gewürzzubereitung kennzeichnen.

Stellungnahme der Firma Fuchs Edle Gewürze, Dissen

Wir stimmen der Auffassung des Verbrauchers zu, dass die vollständig Bezeichnung auch auf der Schauseite des Produktes erkennbar sein muss. Die unvollständige Bezeichnung auf der Schauseite ist bereits angepasst worden und wird in der angepassten Ausführung bereits seit mehreren Monaten verkauft.

Ergebnis

Der Anbieter hat im August 2016 mitgeteilt, das Angebot im Beutel bereits seit mehreren Monaten mit dem geänderten Produktnamen „7 Kräuter-Gewürzzubereitung“ an den Handel zu liefern. Trotz mehrfacher Marktbegehungen konnte die Verbraucherzentrale erst in 2017 erstmalig Beutelverpackungen mit geänderter Bezeichnung im Handel finden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de