So haben Hersteller reagiert:

Alpenhain Ofen Schmankerl Back-Camembert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Fehlende Gewichtsangaben für Camembert und Dip ergänzt
Geändert

Der Hersteller bietet zwei Back-Camemberts mit Dips an. Aus der Zutatenliste wird ersichtlich, dass der Camembert Anteil 66 Prozent beträgt, hinzu kommt die Panade. Für den Camembert mit Panade und für den Dip gibt es keine getrennten Gewichtsangaben, lediglich das Gesamtprodukt ist mit 200 Gramm gekennzeichnet. Der Hersteller sollte angeben, wieviel Camembert und wieviel Soße in der Verpackung stecken.
Die vier Einzelpackungen befinden sich zudem in einer Pappschachtel mit FSC-Label, die nach Auffassung des sich beschwerenden Verbrauchers zu groß ist.

Die Verpackung ist für zwei Camembert und zwei Soßendips unverhältnismäßig groß. Es ist nicht erkennbar, wieviel die Camemberts und die Dips jeweils wiegen, um ein Gewicht von 200 Gramm zu erreichen. Ebenso täuscht die Angabe FSC vor, dass man eine umweltfreundliche Verpackung kauft (für die Pappschachtel wird eine nachhaltige Waldnutzung angegeben). Doch die Überraschung wartet im Inneren. Zwei einzeln in Kunststoffschalen verpackte Camemberts und zwei Plastikschalen mit Dip. Ich fühle mich bei der Gewichtsangabe und in Sachen Umweltschutz stark getäuscht durch die Firma Alpenhain.
Verbraucher aus Dessau vom 13.11.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die beiden Back-Camemberts sind getrennt in transparenten Kunststoffschalen verpackt. Ebenfalls einzeln verpackt sind die beiden Dips. Das Gesamtgewicht beträgt 200 Gramm. Der Hersteller gibt an, dass der Anteil des Camemberts 66 Prozent ausmacht, demnach entfallen 34 Prozent auf die Panade. Es fehlen separate Gewichtsangaben für Camembert und Dip.
Die insgesamt vier Verpackungen befinden sich in einer Pappschachtel, die mit dem FSC-Label gekennzeichnet ist. Das bedeutet, dass das verarbeitete Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammt.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt für eine Verpackung, die aus mehreren Einzelpakcungen besteht, vor, dass die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen auf der Verpackung stehen muss.

Nach dem Eichgesetz ist es verboten, Fertigverpackungen herzustellen, die eine größere Füllmenge vortäuschen als tatsächlich enthalten ist.
Das Gesetz enthält jedoch keine konkreten Regelungen darüber, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen. Das bedeutet, dass bei entsprechenden Beschwerden jeder Einzelfall geprüft werden muss. In der Praxis wird von einer Verbrauchertäuschung dann ausgegangen, wenn der Freiraum in einer Verpackung mehr als 30 Prozent beträgt. Ist jedoch die Verpackung durchsichtig oder das Lebensmittel zu ertasten, gehen die Eichämter in der Regel nicht von einer Mogelpackung aus.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher kann kaufentscheidend sein, wieviel Camembert und wieviel Soße das Produkt enthält. 

Auch zu groß erscheinende Verpackungen führen immer wieder zu Beschwerden bei den Verbraucherzentralen. Im Sinne des Täuschungspotenzials und der Nachhaltigkeit sollte der Hersteller überprüfen, ob die Verpackung nicht kleiner ausfallen kann.

Fazit:

Der Hersteller sollte angeben, wieviel Camembert und wieviel Soße in der Verpackung stecken. Verpackungen sollten nicht unnötig groß produziert werden.

Stellungnahme des Alpenhain Käsespezialitäten-Werks GmbH & Co. KG

Kurzfassung:

Zur Gewährleistung der optimalen Qualität wird der Back-Camembert unter einer speziellen Schutzatmosphäre verpackt, was technisch bedingt eine bestimmte Verpackungsgröße erfordert. Die Angabe „2 Stück Back-Camembert, 2 Schalen Wildpreiselbeer-Dip“ ist deutlich lesbar angebracht. Gern nehmen wir die Anregung zur Gewichtsangabe auf. Für die Faltschachtel verwenden wir aus Umweltschutzgründen bewusst FSC-Material.

Ergebnis

Die fehlenden Gewichtsangaben für Camembert und Dip werden ab Juni 2016 ergänzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de