Spargelpreise: Besser zweimal hinschauen
Spargel ist teuer geworden. Umso wichtiger ist eine korrekte Kennzeichnung, nicht nur beim Preis. Lesen Sie hier, was Sie über die Preisauszeichnung wissen sollten und wie Sie Herkunft und Qualität von Spargel an der Kennzeichnung erkennen.
Preisangaben genau lesen
Bei Preisangaben heißt es, genau hinzuschauen: Lose angebotener Spargel muss mit dem Preis pro Kilogramm ausgezeichnet werden. Angaben pro 100 Gramm oder pro 500 Gramm sind unüblich und nicht zulässig, aber leider vereinzelt zu finden. Der Spargel wirkt dann auf den ersten Blick günstiger, als er tatsächlich ist.
Wird der Spargel in Supermärkten hingegen in fertig abgepackten 500-Gramm-Bündeln angeboten, dürfen Anbieter den Preis für dieses 500-Gramm-Paket nennen. Die Grundpreisangabe pro Kilogramm ist dann aber zusätzlich erforderlich.
Achtung: In Zeiten steigender Preise werden die Angebotsmengen häufig kleiner. So wird Spargel inzwischen häufig auch im 400-Gramm-Bund angeboten. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und die Grundpreise zu vergleichen.
Ursprungsland bei Spargel verpflichtend
Gerade bei Spargel ist vielen Verbraucher:innen eine regionale Herkunft wichtig. Wie bei den meisten Gemüsearten müssen Anbieter bei Spargel das Ursprungsland angeben. Genauere Angaben wie die konkrete Region sind freiwillig. Egal, ob Ursprungsland oder Region: Die Herkunftsangaben müssen stimmen. Werben Anbieter im Prospekt mit dem Ursprungsland Deutschland, muss auch diese Angabe stimmen. Nicht zulässig ist es hingegen, im Prospekt die Herkunft Deutschland zu versprechen und im Laden ausschließlich Spargel aus anderen Ländern anzubieten. Wie Verbraucherbeschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen, kommt das aber vereinzelt vor.
Handelsklassen bei Spargel nicht mehr verpflichtend
Die Qualität von Spargel hingegen lässt sich nicht immer an der Kennzeichnung erkennen. Die Angabe der Handelsklasse ist für das Stangengemüse seit 2009 nicht mehr verpflichtend. Es gelten nur noch allgemeine Mindestanforderungen an die Qualität. Die Stangen dürfen beispielsweise weder hohl noch gespalten, geschält oder gebrochen sein. Die Schnittfläche am unteren Ende sollte glatt sein. Stark verholzter Spargel darf nicht verkauft werden. Als stark verholzt gelten Stangen, wenn sich die verholzten Teil nicht durch normales Schälen und Putzen entfernen lassen oder wenn der leicht verholzte Teil mehr als ein Drittel der Stangen einnimmt.
Geben Händler allerdings freiwillig Handelsklassen an, sollten sie sich an der „UNECE-Norm FFV-04“ orientieren, die nach wie vor Kriterien für die Handelsklassen I, II und Extra festlegt. Die wichtigsten Anforderungen an weißen Spargel sind beispielsweise:
Klasse Extra:
- Mindestdurchmesser 12 Millimeter
- Höchste Qualität, sehr gut geformt und praktisch gerade
- Köpfe sehr fest geschlossen
- Keinerlei Spuren von Verholzung
- Köpfe und Stangen weiß, nur eine leichte Rosafärbung der Stangen ist zulässig
Klasse I:
- Mindestdurchmesser 10 Millimeter
- Gute Qualität, leichte Formfehler zulässig
- Köpfe fest geschlossen Rosafärbung auf Köpfen und Stangen zulässig
Klasse II:
- Mindestdurchmesser 8 Millimeter
- Formfehler zulässig, Stangen können gebogen sein
- Grünliche Färbung der Köpfe zulässig
- Leichte Verholzung zulässig
Vergleichbare Anforderungen sind für grünen Spargel definiert.
Bruchspargel: Qualität kann abweichen
Normalerweise dürfen maximal zehn Prozent des Spargels von den oben genannten Forderungen abweichen – bei der Klasse „Extra“ sogar nur fünf Prozent. Bei „Bruchspargel“ dürfen hingegen mehr als zehn Prozent der Stangen aus Bruchstücken ohne Kopf bestehen. Bruchspargel ist in den UNECE-Normen nicht definiert, wird in Deutschland aber als übliche Bezeichnung akzeptiert.
Andere Qualitätsangaben wie „Gourmet-Spargel“, oder „Unser Bester“ sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit kritisch zu sehen. Sie können irreführend sein, wenn der Spargel die vermittelte höchste Qualität nicht aufweist. Unternehmen sollten die Handelsklassen der UNECE-Norm verwenden, wenn sie ihren Spargel in verschiedenen Qualitäten anbieten wollen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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