Leichte Sprache

Zu wenig Inhalt in der Verpackung

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Zu wenig Inhalt in der Verpackung

Kunden denken:

Eine Packung mit 500 Gramm Hafer-Flocken sollte 500 Gramm enthalten.

Eine Packung mit 1 Kilo-Gramm Mehl sollte 1 Kilo-Gramm enthalten.

 

Manchmal ist in der Verpackung aber etwas weniger drin als draufsteht.

Kunden ärgern sich darüber.

Deshalb schreiben Sie Lebensmittel-Klarheit.

 

Im Gesetz steht: 

Hersteller müssen die Füll-Menge auf die Verpackung schreiben.

Bei Getränken wird die Füll-Menge in Litern oder Milli-Litern angegeben.

Bei allen anderen Lebensmitteln in Gramm oder Milli-Gramm.
 

Aber:

Die Füll-Menge ist keine Garantie.

Manchmal ist vielleicht ein bisschen mehr drin.

Manchmal ist vielleicht ein bisschen weniger drin. 

 

Wie viel weniger darf es sein?

Dafür gibt es eine Tabelle:
 

Tabelle zu zulässigen Minusabweichungen bei Fertigpackungen

 

Zum Beispiel:

Auf der Packung Hafer-Flocken steht 500 Gramm.

Dann darf die tatsächlich Menge 15 Gramm weniger sein.

Also müssen mindestens 485 Gramm in der Packung sein.

Weniger ist nicht erlaubt.

 

 

Weniger Gewicht durch Austrocknen

Manche Lebensmittel trocknen schnell aus.

Deshalb verlieren sie an Gewicht.

Zum Beispiel:

  • Mehl
  • Brot
  • Obst
  • Gemüse

 
Auf der Verpackung steht das Gewicht bei der Herstellung.

Im Super-Markt kann das Gewicht ein bisschen weniger sein.

Die Werte in der Tabelle oben beziehen sich auf den Zeit-Punkt der Herstellung.

 

Kontrollen zur Füll-Menge finden daher beim Hersteller statt.


Die Waage zuhause kann lügen

Wollen Sie das Gewicht von einem Lebensmittel kontrollieren? 

Bitte beachten Sie:

Die Waage zuhause ist ungenau.

 

Sie können den Unterschied nur ungefähr feststellen.

Glauben Sie, es ist zu wenig Inhalt in der Verpackung? 

Dann wenden Sie sich an die Eich-Behörde in Ihrer Nähe.

Klicken Sie auf folgenden Link:

www.eichamt.de

 


Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu

Buch mit Paragraph-Zeichen
Quelle
Stefan Albers - Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Es soll ein Gesetz geben:

In jeder Verpackung muss drin sein, was draufsteht.

Oder mehr.

Aber nicht weniger.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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