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Sie können verdorbene Lebensmittel zurückgeben

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Sie können verdorbene Lebensmittel zurückgeben

Als Kunde haben Sie ein Recht auf Lebensmittel ohne Fehler.

Sie dürfen die Ware zurückgeben, wenn zum Beispiel

  • Schimmel auf einem Lebensmittel ist 
  • weniger Inhalt drin ist als auf der Verpackung angegeben
  • ein Lebensmittel komisch schmeckt
  • die Schrift auf der Verpackung nicht lesbar ist


Rückgabe von Lebensmitteln

Wollen Sie ein Lebensmittel zurückgeben?

Dann wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Lebensmittel gekauft haben.

Der Händler muss das Lebensmittel mit Fehlern zurücknehmen.

Er muss Ihnen dafür einen Ersatz geben.

Oder Ihnen das Geld zurückzahlen.

 

Bitte heben Sie den Kassen-Zettel immer gut auf.

Wenn Sie ein Lebensmittel zurückgeben möchten:

Dann brauchen Sie den Kassen-Zettel. 
 

 

 

Wenn der Händler auf Ihre Beschwerde nicht reagiert.

Dann wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Welche das ist, erfahren Sie im kommenden Absatz.

 

 

Zuständige Behörden

In bestimmten Fällen können Sie sich an eine Behörde wenden.

Zum Beispiel: 

  • wenn in der Verpackung zu wenig Inhalt steckt
  • wenn die Herkunfts-Angaben falsch sind
  • wenn Ihre Beschwerde vom Händler nicht ernst genommen wird

Die Behörde muss sich darum kümmern. 

Es gibt folgende Behörden:

  • Lebensmittel-Überwachungs-Amt
  • Veterinär-Amt
  • Verbraucher-Schutz-Amt
  • Eich-Amt

Wenn Sie sich an eine Behörde wenden wollen:

Dann müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • den Grund von Ihrer Beschwerde
  • den Namen vom Lebensmittel
  • weitere Infos zum Lebensmittel
  • den Namen vom Händler

Die Behörde muss entscheiden:

Nein, das Lebensmittel hat keinen Fehler.

Oder:

Ja, das Lebensmittel hat einen Fehler.

Es darf so nicht verkauft werden.

Dann muss der Händler oder der Hersteller vielleicht eine Strafe zahlen.

 

Bitte beachten Sie:

Die Behörden informieren Sie vielleicht nicht über das Ergebnis Ihrer Beschwerde. 


Abgelaufenes Mindest-Haltbarkeits-Datum:

Kein Grund für eine Rückgabe

Ein abgelaufenes Mindest-Haltbarkeits-Datum allein ist kein Grund für eine Rückgabe.

Bitte beachten Sie:

Es gibt ein Verbrauchs-Datum und ein Mindest-Haltbarkeits-Datum.

Ein Verbrauchs-Datum gibt es zum Beispiel für verpacktes Hack-Fleisch.
 
 

Das Verbrauchs-Datum bedeutet:

Sie sollen das Produkt nach diesem Datum nicht mehr essen oder trinken.

Sonst können Sie krank werden.

 

Händler dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchs-Datum nicht mehr verkaufen.

Ein Mindest-Haltbarkeits-Datum gibt es für viele andere Produkte.

Das Mindest-Haltbarkeits-Datum wird immer so abgekürzt: MHD.
 

Das Mindest-Haltbarkeits-Datum bedeutet: 

Bis zu diesem Datum schmeckt und riecht das Produkt gut.

Meist können Sie das Produkt auch nach dem Mindest-Haltbarkeits-Datum essen oder trinken.

 

Händler dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindest-Haltbarkeits-Datum verkaufen. 

Das Lebensmittel muss aber gut sein.

Das Lebensmittel darf nicht krank machen.

Oder schlecht schmecken.

Wenn Sie im Supermarkt ein Lebensmittel mit abgelaufenem Mindest-Haltbarkeits-Datum kaufen.

Und es ist nicht gut.

Dann können Sie es zurückgeben.

Der Händler muss Ihnen dann ein Lebensmittel ohne Fehler anbieten.

Oder er zahlt Ihnen das Geld zurück.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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