Was bedeutet „mundgerechte Größe“ bei Pralinen?
Frage
Ich frage mich, was eine Praline definiert. In der Kakaoverordnung steht, dass Pralinen eine „mundgerechte Größe“ haben müssen aber nicht, wie die konkreten Maße in Zentimetern sein dürfen. Gibt es hierzu konkrete Maße, Vorschriften oder Rechtsprechung?
Verbraucher:in aus Flensburg vom 04.09.2026
Antwort
Was unter „mundgerechter Größe“ zu verstehen ist, ist rechtlich nicht definiert. Laut juristischer Fachliteratur sollte eine Praline aber als Ganzes ohne Teilen oder Abbeißen in den Mund passen und größer sein als Pastillen oder Tabletten.
Die deutsche Kakaoverordnung beschreibt Pralinen als Erzeugnis in mundgerechter Größe aus gefüllter Schokolade. Pralinen können auch aus einer einzigen Schokoladenart bestehen oder aus Schichten. Auch eine Mischung von Schokoladenarten mit anderen Lebensmitteln ist möglich, wenn der Schokoladenanteil mindestens 25 Prozent beträgt.
Auch der Lebensmittelverband Deutschland e.V. schreibt in seiner „Richtlinie für Zuckerwaren“, Pralinen seien „Erzeugnisse in mundgerechter Größe“.
Nähere Ausführungen dazu, was unter „mundgerechter Größe“ zu verstehen ist, sind weder in der Kakaoverordnung noch in der Richtlinie für Zuckerwaren zu finden. Es sind weder eine bestimmte Größe noch ein bestimmtes Gewicht festgelegt. Nach der juristischen Fachliteratur sollte eine Praline größer sein als Pastillen und Tabletten aber gleichzeitig klein genug um ohne Teilen oder Abbeißen in den Mund zu passen. Nach den Richtlinien für Zuckerwaren ist ein Riegel jedenfalls keine Praline.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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