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Unklares Preisangebot für Kaffee

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Unklares Preisangebot für Kaffee

Frage 

Mein Discounter bietet im Prospekt ein Päckchen Kaffeebohnen „XXL“ (1,2 Kilogramm) für 9,99 Euro an und wirbt mit „200 Gramm Gratis“. Der Kilopreis ist mit 8,33 Euro angegeben. Wo sind da die 200 Gramm gratis? Ist die Werbung so zulässig? 

Antwort

Offenbar hat der Discounter den Packungsinhalt von einem Kilogramm auf 1,2 Kilogramm erhöht, ohne den Preis zu erhöhen. Eine 1-Kilogramm-Packung müsste auch vorher 9,99 Euro gekostet haben und Sie zahlen nun den gleichen Preis von 9,99 Euro für 1,2 Kilogramm, erhalten also 200 Gramm mehr Kaffee für Ihr Geld. Bei solchen “Zugabe-“ oder “Dreingabe-Angeboten” brauchen Anbieter den vorherigen Preis nicht zu nennen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es aber verbraucherfreundlicher dies freiwillig zu tun. 

Anbieter müssen bei Lebensmitteln sowohl den Gesamtpreis der verkauften Packung als auch den Grundpreis pro Kilogramm oder Liter angeben. Das hat der Anbieter in dem von Ihnen genannten Fall getan: Der Gesamtpreis beträgt 9,99 Euro und bezieht sich auf den Inhalt der Verpackung, also 1,2 Kilogramm. Der Grundpreis beträgt 8,33 Euro pro Kilogramm. Zuvor waren Gesamt- und Grundpreis gleich. Ein Kilogramm kostete 9,99 Euro.

Anders sind die Preisangaben bei Preisermäßigungen vorgeschrieben. Wirbt ein Anbieter beispielsweise mit „Jetzt 20 % günstiger“, muss er zusätzlich angeben, auf welchen vorherigen Preis sich die Ermäßigung bezieht. Dabei müssen Anbieter den niedrigsten Preis nennen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung gefordert haben. Diese Regel gilt allerdings nicht bei allgemeinen Aussagen wie “Knallerpreis” und auch nicht für Dreingaben wie “200 Gramm gratis”. 

Es gilt aber auch der allgemeine Grundsatz der “Preiswahrheit und Preisklarheit”. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Anbieter Preisangebote, die nicht allgemein verständlich sind, erläutern. In dem von Ihnen genannten Fall wäre dies beispielsweise möglich, indem er darauf hinweist, dass Verbraucher:innen mit den beworbenen „200 Gramm gratis“ mehr Inhalt zum gleichen Preis bekommen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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