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Kennzeichnung des Überzugsmittels E471

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Kennzeichnung des Überzugsmittels E471

Frage

Ich habe gelesen, dass ab Oktober ein Überzug aus E 471 auf Obst und Gemüse aufgebracht werden soll. Die zuständige EU-Behörde hat wohl bereits die Genehmigung erteilt. Da dieser Überzug auch aus tierischen Fetten gewonnen werden kann und in Studien auch gesundheitsschädliche Wirkungen zeigt und ich nirgendwo etwas über Kennzeichnungspflicht lesen kann, mache ich mir sehr viele Gedanken darüber. Könnten Sie das Thema aufgreifen? Denn bereits ab Oktober sollen solche behandelten Obst- und Gemüseprodukte im Handel erhältlich sein - mit oder ohne Kennzeichnung und auch für Bio-Produkte? Der Überzug soll unsichtbar, farb- und geruchlos sein und kann so nicht erkannt werden. Zudem wird das Obst schon vor der Ernte besprüht und damit werden auch Pestizide unter diesem Überzug eingeschlossen. Danke vorab und beste Grüße

Antwort

Bei „E 471“ handelt es sich um den Zusatzstoff „Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren“.

Zusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach einer Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von der EU-Kommission zugelassen wurden. Ebenso ist in der EU-Zusatzstoffverordnung festgelegt, in welchen Lebensmitteln und in welchen Mengen Hersteller Zusatzstoffe einsetzen dürfen.

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind Fettspaltprodukte, die natürlicherweise in unseren Lebensmitteln vorkommen. Für den industriellen Einsatz werden sie aus verschiedenen Fetten wie Palmfett oder Sojaöl gewonnen. Auch tierische Fette sind als Ausgangsmaterial möglich. Da sie wie andere Fette vom Körper verwertet werden, gelten sie als unbedenklich. Als Emulgatoren kommen sie in vielen Lebensmitteln zum Einsatz.

Im Mai 2019 hat die EU-Kommission sie zur Oberflächenbehandlung für Zitrusfrüchte, Melonen, Ananas, Bananen, Papayas, Mango, Avocados und Granatäpfel zugelassen. Die Mono- und Diglyceride bilden als Überzugsmittel eine dünne Schutzschicht. Sie soll die Nährwertqualität der exotischen Früchte mit langem Transportweg erhalten und die Haltbarkeit verlängern. Da die erweiterte Zulassung nur für Früchte gilt, deren Schalen üblicherweise nicht verzehrt werden, kommt es nicht zu einer vermehrten Aufnahme des Zusatzstoffs.

Für Bio-Lebensmittel sind Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren nicht zugelassen. Sie dürfen daher auch nicht als Überzugsmittel für Bio-Obst verwendet werden.

Überzüge bei Obst, auch Coatings genannt, müssen gekennzeichnet werden. Bis vor kurzem musste die Behandlung mit einigen wachsartigen Oberflächenbehandlungsmitteln nur bei einigen Obstsorten als "gewachst" gekennzeichnet werden. Seit dem 2. Juni 2021 wurde diese Verpflichtung auf alle wachsartigen Oberflächenbehandlungsmittel und alles Obst und Gemüse erweitert. Alternativ können die Händler auch die Bezeichnung der Zusatzstoffklasse, gefolgt von der Bezeichnung oder der E-Nummer angeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Alexander Heinrich
22.02.2022 - 15:30

Sie schreiben: "Es besteht keine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für die Anwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren als Überzugsmittel auf Obst." Aber was ist mit § 5 (1) Nr.7 der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), dort steht, dass Früchte die mit E 445, E471, E473, E474, E 901 bis E 905 und E 914 behandelt wurden, als "gewachst" gekennzeichnet werden müssen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.02.2022 - 08:21

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Tatsächlich hat sich die Rechtslage in dieser Hinsicht geändert. Wir haben den Artikel aktualisiert.  

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