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„Kalorienarme“ Limonade enthält Zucker

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„Kalorienarme“ Limonade enthält Zucker

Frage

Ich habe eine Limo gekauft, die als „kalorienarm“ und „ohne Süßstoffe“ beworben wird. Erst beim Blick in die Zutatenliste habe ich festgestellt, dass sie nicht nur mit Saft, sondern auch mit Zucker gesüßt ist. Sie enthält 4,4 Gramm Zucker und 19 Kilokalorien pro 100 Milliliter. Ist eine Werbung als „kalorienarm“ dann überhaupt zulässig?

Antwort

Angaben wie „kalorienarm“ sind in der Health-Claims-Verordnung klar geregelt. Die Angabe ist zulässig, wenn ein Getränk weniger als 20 Kilokalorien pro 100 Milliliter enthält. Diese Voraussetzung ist bei dem von Ihnen beschriebenen Getränk erfüllt – auch wenn es Zucker enthält.

Die Angabe „kalorienarm“ ist nicht zu verwechseln mit der Angabe „kalorienfrei“. Letztere ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 Kilokalorien pro 100 Milliliter enthält, das entspricht knapp einem Gramm Zucker pro 100 Milliliter.

Gerade in Getränken setzen Hersteller häufig Süßstoffe ein. Durch die Angabe „ohne Süßstoffe“ kennzeichnet der Hersteller, dass er keinen Zusatzstoff aus der Gruppe der Süßstoffe verwendet. Das schließt den Einsatz von Zucker nicht aus.

Süßstoffe sind kalorienfreie Zusatzstoffe, die zum Süßen eingesetzt werden, sie zählen lebensmittelrechtlich zu den Süßungsmitteln. Beispiele hierfür sind Aspartam, Cyclamat oder Steviolglycoside. Offenbar wurden sie in dem Getränk nicht verwendet. Zucker ist kein Zusatzstoff und damit – lebensmittelrechtlich – weder Süßstoff noch Süßungsmittel.

Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit sind die beiden Angaben „kalorienarm“ und „ohne Süßstoffe“ bei dem von Ihnen beschriebenen Getränk zulässig – vorausgesetzt, es enthält tatsächlich keine Süßstoffe und der Kaloriengehalt liegt unter 20 Kilokalorien pro 100 Milliliter.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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