Tierfutter – leider nichts für Lebensmittelklarheit
Schön, dass Sie sich für das Portal Lebensmittelklarheit interessieren!
Leider können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Denn Beschwerden zu Tierfutter zählen nicht zu den Themen unseres Portals.
Wir bearbeiten im Projekt Lebensmittelklarheit ausschließlich Fragen und Beschwerden rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung.
Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde am besten direkt an den Hersteller oder an die für Ihren Wohnort zuständige Lebensmittelüberwachung, die Sie unter folgendem Link herausfinden können:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Nennen Sie sich dabei Ihren Namen und die vollständige Adresse. Wichtig sind der Grund der Beschwerde und Angaben zum Produkt und zum Einkaufsort. Die Verpackung und einen Rest des Tierfutters sollten Sie aufheben und zwischenzeitig kühllagern, wenn Sie Zweifel an der Sicherheit des Produktes haben.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.








