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Lebensmittelkennzeichnung: Wie gut kennen Sie sich aus?

Frage 1 / 10
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Wie müssen Zusatzstoffe in der Zutatenliste gekennzeichnet werden?

Mit Klassennamen und der Bezeichnung: Säuerungsmittel Citronensäure

Das stimmt leider nicht:

Unternehmen können Zusatzstoffe mit dem Klassennamen und entweder mit ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer in der Zutatenliste kennzeichnen. Das „E“ steht dabei für Europa, da es sich um eine europaweit einheitliche Nummerierung handelt. Der Klassenname gibt die Funktion des Zusatzstoffes an. 

Mit Klassenname und E-Nummer: Säuerungsmittel E330

Das stimmt leider nicht:

Unternehmen können Zusatzstoffe mit dem Klassennamen und entweder mit ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer in der Zutatenliste kennzeichnen. Das „E“ steht dabei für Europa, da es sich um eine europaweit einheitliche Nummerierung handelt. Der Klassenname gibt die Funktion des Zusatzstoffes an. 

Beide Varianten sind möglich

Richtig:

Unternehmen können Zusatzstoffe mit dem Klassennamen und entweder mit ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer in der Zutatenliste kennzeichnen. Das „E“ steht dabei für Europa, da es sich um eine europaweit einheitliche Nummerierung handelt. Der Klassenname gibt die Funktion des Zusatzstoffes an. 

Der Klassenname „Säuerungsmittel“ reicht aus

Das stimmt leider nicht:

Unternehmen können Zusatzstoffe mit dem Klassennamen und entweder mit ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer in der Zutatenliste kennzeichnen. Das „E“ steht dabei für Europa, da es sich um eine europaweit einheitliche Nummerierung handelt. Der Klassenname gibt die Funktion des Zusatzstoffes an.