So haben Hersteller reagiert:

Müllermilch limitiert Schoko Typ Erdnuss

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Vom Markt genommen. Erdnuss beworben, aber nur als Geschmack des Aromas vorhanden
Geändert

Durch die Abbildung von Erdnüssen und die Sortenbezeichnung „Schoko Typ Erdnuss“ können Verbraucher erwarten, dass in irgendeiner Form Erdnussbestandteile im Produkt enthalten sind. Dies ist nicht der Fall.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite deutlicher machen, dass Erdnuss nur für die Geschmacksrichtung steht.

Die Aufmachung des Produktes suggeriert Erdnussinhalt, da auf der Vorderseite klar Erdnüsse abgebildet sind. Tatsächlich ist aber nur Aroma drin. Von einer echten Nuss keine Spur.
Herr P. aus Maschen vom 06.08.2014

Darum geht’s:

Die Sorte des Getränks heißt Typ Schoko Erdnuss. Neben dem Stück einer Tafel Schokolade schweben einige Erdnüsse auf der Flasche. Die Verkehrsbezeichnung beschreibt das Getränk im Kleingedruckten als „Milchprodukt mit fettarmer Milch und Schokoladen- und Erdnussgeschmack“. Die Zutatenliste nennt unter anderem 3,1 % Schokoladenpulver aus Zucker und Kakaopulver. Erdnuss taucht als Begriff in der Zutatenliste nicht auf; es ist lediglich der Begriff „Aroma“ zu finden.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt und bildet Zutaten auf der Verpackung ab, die im Produkt so nicht vorkommen. Es sind keine Bestandteile von Erdnüssen enthalten, was Verbraucher an Hand des Produktnamens und Abbildungen aber unserer Ansicht durchaus erwarten können.

Fazit:

Bereits die Produktaufmachung auf der Schauseite sollte klar stellen, dass nur Schokoladenpulver und Aroma mit der Geschmacksrichtung nach Erdnuss die angepriesenen Zutaten widerspiegeln.

Stellungnahme der Molkerei Müller GmbH & Co. KG, Aretsried

Wir halten uns selbstverständlich an alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung. Zudem muss kein Endverbraucher, der eine Frage zu einem unserer Produkte hat, den Umweg über die Verbraucherzentrale gehen. Wichtiger Bestandteil unseres Qualitätsanspruches ist der Dialog mit den Konsumenten unserer Produkte. Aus diesem Grund unterhalten wir schon seit Jahren einen professionellen Verbraucherservice. Jeder Verbraucher, der sich mit seinem Anliegen an uns wendet, wird ernst genommen und erhält eine sachgerechte Antwort. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir uns bei der Beantwortung von Produkt-Anfragen auf den direkten Dialog mit unseren Endverbrauchern beschränken.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de