So haben Hersteller reagiert:

Mühlhäuser Waldmeister Getränkesirup mit Waldmeister-Geschmack, ehemals Mühlhäuser Waldmeister Getränkesirup

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hinweis „Waldmeister-Geschmack“ macht deutlicher: Statt Waldmeister steckt Aroma im Sirup
Geändert

Der Waldmeister Sirup wirbt mit Waldmeisterkräutern auf dem Logo.
Wenn man die Zutatenliste durchgeht scheint das Produkt gar keinen Waldmeister zu enthalten. Es schmeckt nur leicht nach Waldmeister, vor allem aber nach Karamell.
Verbraucher aus Heilbronn vom 13.05.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Bei einem als „Waldmeister Getränkesirup“ angepriesenen Sirup mit tiefgrüner Farbe sind Bestandteile der Blätter von Waldmeister als Zutat naheliegend. Stattdessen zeigt ein Blick in die Zutatenliste, dass die grüne Farbe des Sirups auf färbende Pflanzen-Konzentrate und einen Farbstoff zurückzuführen sind und Aroma für den Waldmeister-Geschmack sorgt. Der Anbieter sollte die Aromatisierung bereits auf der Schauseite durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ offenlegen.

Darum geht’s:

Die Sirupflasche enthält eine dunkelgrüne Flüssigkeit und die Sorte ist in großer Schrift mit „Waldmeister“ bezeichnet. Zusätzlich sind auf der Schauseite zahlreiche naturgetreue Waldmeisterpflanzen abgebildet. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt keine Waldmeisterbestandteile. Neben den Hauptzutaten Glukose-Fruktose-Sirup und Wasser enthält der Sirup unter anderem Aroma, färbende Konzentrate aus Saflor (Distel), Citronensäure, Karamellzuckersirup und den Farbstoff E 133 (Brillantblau FCF).

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach weist die Aufmachung der Schauseite auf Bestandteile von Waldmeister im Sirup hin. Da der Hersteller die Bezeichnung „Aroma“ und nicht „natürliches Waldmeister-Aroma“ in der Zutatenliste verwendet, ist naheliegend, dass es nicht aus der Waldmeister Pflanze stammt. Somit gehen sowohl der Geschmack nach Waldmeister als auch die grüne, auf Waldmeister hinweisende Farbe auf andere Zutaten als die Waldmeisterpflanze zurück. Dies sollte der Kunde beim Einkauf auf den ersten Blick erfahren können.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Schauseite der Flasche einen deutlichen Hinweis auf die Verwendung von Aroma durch „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ platzieren und auf die naturgetreue Abbildung von Waldmeister verzichten.

Stellungnahme der Mühlhäuser GmbH, Mönchengladbach

Die von uns auf dem Etikett bildlich dargestellten Blätter sollen einzig und allein die Geschmacksrichtung des Produktes darstellen. Um zu vermeiden, dass Verbraucher sich getäuscht fühlen, haben wir seit dem 16.02.2018 mittig auf der Vorderseite des Etiketts den Hinweis “Getränkesirup mit Waldmeistergeschmack“ aufgedruckt. Die Zutaten sind gemäß den Vorgaben der LMIV entsprechend korrekt auf dem Etikett angegeben.

Ergebnis

Der Anbieter hat auf der Schauseite des Sirups den Produktnamen durch den Hinweis „mit Waldmeister-Geschmack“ ergänzt. Ansonsten ist die Aufmachung unverändert, d. h. die Abbildung der Waldmeisterpflanzen ist geblieben und die Bezeichnung lautet weiterhin „Waldmeister Getränkesirup“.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale wäre der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ verständlicher. „Geschmack“ kann Verbraucher irritieren, die die Angabe in Verbindung mit der Abbildung als Hinweis auf die geschmacksgebende Zutat Waldmeister interpretieren.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de