Das ärgert beim Einkauf:

Mango-Joghurtgetränk ist kein Ayran

Das Name „7gün Ayran Mango“ lässt ein Getränk mit den charakteristischen Zutaten Joghurt, Wasser und Salz erwarten. Das trifft jedoch nicht zu.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die typischen Zutaten von „Ayran“ sind Joghurt, Wasser und Salz. Der Begriff „Ayran“ im Produktnamen lässt daher ein Getränk erwarten, das diese Zutaten enthält. Er passt nicht für ein süßes Joghurtgetränk ohne Salz. Der Hersteller sollte „Ayran“ nicht im Produktnamen verwenden, wenn das Produkt nicht einem „Ayran“ entspricht.

Das Produkt heißt Ayran, enthält aber kein Salz, wie zu vermuten ist. Wenn ein Joghurt mit Fruchtzubereitung kein Salz enthält, kann er auch nicht Ayran heißen. Das ist irreführend.
Verbraucher aus Dresden vom 25.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Irritierend: Der Name „Ayran“ passt nicht für ein süßes Joghurt-Getränk mit Buttermilch.

Darum geht’s:

Die Webseite 7guen.com bietet ein Produkt mit dem Namen „7gün Ayran Mango“ an. Neben dem Produktnamen erfolgt auf dem Becher zusätzlich der Hinweis „Getränk aus Joghurt und Mangozubereitung“. Die Zutatenliste führt Joghurt, Buttermilch,15% Fruchtzubereitung und Wasser als Zutaten auf. Salz taucht als Zutat nicht auf. „Ayran“ ist ein Getränk, das üblicherweise aus den Grundzutaten Joghurt, Wasser und Salz hergestellt wird.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Bezeichnung „Ayran“ ist rechtlich nicht definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Viele Verbraucher:innen entscheiden sich bewusst für „Ayran“ als Getränk, weil sie seinen charakteristischen Geschmack und seine Zusammensetzung schätzen. Wenn das Joghurtgetränk „7gün Ayran Mango“ wenig mit einem Ayran zu tun hat, sondern im Wesentlichen aus Joghurt, Buttermilch, einer Fruchtzubereitung und Zucker besteht, passt der Name „Ayran“ nicht.

Fazit:

Der Hersteller sollte „Ayran“ nicht im Produktnamen verwenden, wenn das Produkt keinem typischen „Ayran“ entspricht.

Stellungnahme der Özcan Getränke GmbH, Berlin

Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme:

Bei „7gün Ayran Mango“ handelt es sich um eine innovative Weiterentwicklung des traditionellen Ayrans. Die Herstellung erfolgt – wie beim klassischen Ayran – auf Basis von Milch und Wasser. Ergänzend wird Fruchtpüree (Mango) hinzugefügt. Der Salzgehalt ist – als wie bei unserem Natur-Ayran – geringer und entspricht keiner verpflichtenden gesetzlichen Mindestvorgabe. Für die Bezeichnung „Ayran“ existiert in Deutschland kein rechtlich verbindlicher Herkunftsschutz […].