Das ärgert beim Einkauf:

Bauer Crispy Shake Himbeer Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Uneinheitlich: Nährwerte auf Gramm bezogen, aber Menge nur in Milliliter deklariert
getaeuscht

Der Energiegehalt und die Nährwerte beziehen sich auf 100 Gramm Trinkjoghurt. Die Füllmenge gibt Bauer hingegen in Milliliter an, so dass die Konsumenten nicht erfahren, wie viel Energie und wie viele Nährstoffe in dem Becher stecken. Die Firma Bauer sollte die Nährwertangaben auf 100 Milliliter des Trinkjoghurts beziehen.

Irreführende Nährwert Angaben: Diese sind bezogen auf 100 Gramm angegeben. Leider findet sich auf der Verpackung keine Angabe, wie viel Gramm ein Becher enthält. Angegebenen ist nur die Abfüllmenge in Milliliter. Die Nährwertangaben sind somit für mich als Verbraucher völlig nutzlos.
Verbraucher aus Erfurt vom 10.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Anbieter gibt den Energiegehalt und Nährwerte für den Trinkjoghurt auf der Verpackung mit 109 Kilokalorien für 100 Gramm an. Die Angaben bezogen auf Milliliter fehlen, obwohl er die Füllmenge mit 250 Milliliter angibt. 

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels.

Weiterhin gibt die LMIV vor, die Füllmengen flüssiger Lebensmittel nach Volumen und die Füllmenge aller anderen Lebensmittel nach Gewicht zu kennzeichnen. Beim Brennwert und den Nährstoffmengen über lässt der Gesetzgeber den Herstellern die Wahl, die Werte je 100 Gramm oder je 100 Milliliter anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher sollten unserer Ansicht nach die Energie- und Nährstoffgehalte für die ganze Verpackung erfahren können. Das ist nur möglich, wenn die Bezugsgröße die gleiche Maßeinheit hat.

Fazit:

Die Firma Bauer sollte die Nährwertangaben auf 100 Milliliter des Trinkjoghurts beziehen.

Stellungnahme der Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg/Inn

Kurzfassung:

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln orientiert sich an den Vorgaben der VO (EU) 1169/2011. Die Füllmenge (Art. 23) ist bei flüssigen Lebensmitteln in Volumeneinheiten (z. B. ml) anzugeben. Die Nährwertangaben sind lt. Anhang XV immer in Gramm anzugeben.

Aus diesem Grunde gibt es bei flüssigen Produkte prinzipiell immer dieses Kennzeichnungsproblem, für das wir als Hersteller keine Lösung haben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de