Das ärgert beim Einkauf:

Pico Food Matzen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Missverständliche Produktinformationen
getaeuscht

Laut der Werbung auf der Verpackung soll das Produkt für eine gesunde und bekömmliche Ernährung geeignet sein und bei jeder Schonkost oder Diät passen.  Diese aus unserer Sicht allgemeinen gesundheitsbezogenen Hinweise sind ohne weitere Erklärungen unklar. Weder wird erklärt, wodurch sich das Produkt für eine gesunde Ernährung eignet und besonders bekömmlich ist, noch was genau mit Schonkost und Diät gemeint ist. Der Hersteller sollte daher auf die Hinweise „leicht bekömmlich“ und „passt bei jeder Schonkost oder Diät“ verzichten oder die Hinweise durch konkrete Angaben ergänzen.

Brot für die gesunde und leicht bekömmliche Ernährung steht auf der Packung. Es handelt sich meiner Meinung nach weder um ein Brot (Anmerkung der Redaktion: Gemäß den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck zählt das Produkt tatsächlich als Brot), noch um ein gesundes Lebensmittel, da es nur aus Wasser und Weizenmehl bestehen soll. Damit sind keinerlei wertvollen Nährstoffe dabei und für weizenempfindliche Personen wäre es keinesfalls leicht bekömmlich.

Verbraucherin aus Hannover vom 14.08.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das als „Ungesäuertes Brot“ bezeichnete Produkt wirbt auf der Vorderseite mit der Aussage „Matzen – Das Brot für die gesunde und leicht bekömmliche Ernährung“ Das Brot besteht laut Zutatenliste aus Weizenmehl und Wasser. Auf der Verpackungsseite steht als weiterer Hinweis „Matzen ist leicht bekömmlich: ideal bei natrium- und kochsalzarmer Ernährung, passt bei jeder Schonkost oder Diät“.

 

Das ist geregelt:

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach sind Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden nur zulässig, wenn ihnen eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist.

 

Nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist Brot ein Lebensmittel, das ganz oder teilweise aus Getreide und/oder Getreideerzeugnissen, meist nach Zugabe von Flüssigkeit, sowie von anderen Lebensmitteln in der Regel durch Kneten, Formen, Lockern, Backen oder Heißextrudieren des Brotteiges hergestellt wird.

 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

 

Die Aussage „passt bei jeder Schonkost oder Diät“ ist unserer Auffassung nach eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, die durch eine spezifische ergänzt sein müsste. Weiterhin erweckt der Anbieter unserer Einschätzung nach mit dem Hinweis „bei jeder Schonkost oder Diät“ den Eindruck, das Brot passe ohne Einschränkung in den Speisenplan für jeden Menschen. Das stimmt so nicht: Denn das Brot ist für Personen mit einer Weizenunverträglichkeit oder -allergie beispielsweise nicht geeignet.

 

Fazit:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller auf die Aussagen „für die gesunde und leicht bekömmliche Ernährung“ sowie „passt bei jeder Schonkost oder Diät“ verzichten oder durch spezifischere Angaben ergänzen.

Stellungnahme der Pico Food GmbH, Tamm

Kurzfassung:

„…gesunde und leicht bekömmliche Ernährung“ bezieht sich nicht auf die gesundheitliche Wirkung des Produktes, sondern auf eine gesunde und leicht bekömmliche Ernährung, also eine Ernährungsform. Das ist dem mündigen Verbraucher auf Grund der Zusammensetzung bewusst. Durch die Hervorhebung von „Weizenmehl“ ist klar, dass das Produkt bei Weizenunverträglichkeit nicht geeignet ist.

Ergebnis

Der Hersteller kündigt an, die Kennzeichnung zu prüfen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de