So haben Hersteller reagiert:

Online-Angebot Rama auf mytime.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Rama nun korrekt als Streichfett und nicht mehr als Margarine benannt
Geändert

Für Streichfette und Margarine gibt der Gesetzgeber unterschiedliche Fettgehalte vor. So darf beispielsweise ein Streichfett mit 70 % Fett wie Rama nicht Margarine heißen. Diese Vorgaben gelten unserer Ansicht nach auch für Angebote in online-Shops. Die Betreiber der Internetseite mytime.de sollten daher die angebotenen Lebensmittel gemäß den rechtlichen Vorschriften benennen und einsortieren.

Das Produkt Rama wird hier als Margarine beworben, obwohl es sich nicht um Margarine handelt.
Verbraucher aus Wittich vom 05.12.2014

Darum geht’s:

In dem Internetauftritt mytime.de wird das Streichfett Rama als Margarine bezeichnet und ist in der Kategorie „Butter & Margarine“/“Margarine“ einsortiert. Für die Verwendung der Bezeichnung Margarine gibt es klare rechtliche Vorgaben zum Fettgehalt, die Rama nach Ansicht des Verbrauchers nicht erfüllt.

Das ist geregelt:

In der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist für Streichfette unter anderem die Gruppe der Fette definiert, als Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, die aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnen wurden, für die menschliche Ernährung geeignet sind und deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis höchstens 3 % des Fettgehalts beträgt.“ Die Fette werden unterschieden in Margarine, Dreiviertfett- und Halbfettmargarine sowie Streichfette X %.

Margarine darf ein Streichfett nur heißen, wenn es ein „aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 %“ ist.

Für Erzeugnisse aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten mit den Fettgehalten

  • mindestens 60 % und höchstens 62 %
  • weniger als 39 %
  • mehr als 41 % und weniger als 60 %
  • mehr als 62 % und weniger als 80 %“

gilt die Bezeichnung Streichfett X %.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Rama“ besteht zu 70 % aus pflanzlichen Ölen und Fetten und muss unserer Ansicht nach daher „Streichfett mit 70 % Fett“ heißen.

Fazit:

Die Anbieter sollte die Filterkategorien und den Produktnamen korrigieren.

Stellungnahme der Bünting E-Commerce GmbH & Co. KG, Oldenburg

Kurzfassung:

Nach EU-Vorgaben darf nur Margarine heißen, was einen Fettgehalt von 80-90 %, als „Dreiviertelfett“ von 60-62 % und als „Halbfett“ von 39-41 % hat. Die traditionell nur 70 % Fett enthaltende RAMA fällt in keine dieser Kategorien. Allerdings ist RAMA für viele Verbraucher die klassische Margarine, gleich, ob das juristisch zutrifft. So hatten wir RAMA ursprünglich in die Gruppe „Butter und Margarine“ eingeordnet, weil der Verbraucher RAMA dort sucht und erwartet.

Ergebnis

Die Betreiber von mytime.de bezeichnen die angebotene Rama nicht länger als „Rama Margarine“. Außerdem ist die Kategorie „Butter & Margarine in „Butter & Streichfett“ sowie die Kategorie „Margarine“ in „Margarine & Streichfett“ umbenannt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de