Kosmetik oder Reinigungsmittel – leider nichts für Lebensmittelklarheit

Teasertitel
A3 Kosmetikprodukt oder Reinigungsmittel

Schön, dass Sie sich für das Portal Lebensmittelklarheit interessieren! 

Leider können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Denn Beschwerden zu Kosmetik oder Reinigungsmitteln zählen nicht zu den Themen unseres Portals.

Wir bearbeiten im Projekt Lebensmittelklarheit ausschließlich Fragen und Beschwerden rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde am besten direkt an die Herstellerfirma. Für deren Qualitätskontrolle sind diese Hinweise wichtig. Die Adresse des Anbieters ist auf der Verpackung angegeben. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Mittel gesundheitsschädlich oder die Werbung dafür irreführend ist, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung an Ihrem Wohnort wenden. Unter folgenden Links können Sie die Adresse herausfinden:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Nennen Sie sich dabei Ihren Namen und die vollständige Adresse. Wichtig sind der Grund der Beschwerde und Angaben zum Produkt und zum Einkaufsort. Die Verpackung und einen Rest des Produkts sollten Sie aufheben, wenn Sie Zweifel an der Sicherheit haben. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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