Haushaltsgegenstände – leider nichts für Lebensmittelklarheit

Teasertitel
A4 Haushaltsgegenstand

Schön, dass Sie sich für das Portal Lebensmittelklarheit interessieren!

Leider können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Denn Beschwerden zu Haushaltsgegenständen zählen nicht zu den Themen unseres Portals.

Wir bearbeiten im Projekt Lebensmittelklarheit ausschließlich Fragen und Beschwerden rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde am besten direkt an die Herstellerfirma. Für deren Qualitätskontrolle sind diese Hinweise wichtig. Die Adresse des Anbieters ist auf der Verpackung angegeben. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.