Suppengemüse ohne Mindesthaltbarkeitsdatum
Frage
Bei einem verpackten Suppengemüse fehlen die Herstellerangabe und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Es sind nur das Ursprungsland und der Verpacker angegeben. Sind die Angaben nicht verpflichtend? Warum darf das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlen?
Verbraucher aus Markt Absberg vom 26.05.2025
Antwort
Die Angabe des Herstellers ist nicht verpflichtend. Das Ursprungsland sowie der verantwortliche Lebensmittelunternehmer müssen aber auf der Verpackung stehen. Frisches Obst und Gemüse, das weder geschält noch geschnitten oder anderweitig weiterverarbeitet wurde, braucht außerdem kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu tragen. Das gilt auch, wenn es abgepackt verkauft wird.
Wie bei allen anderen verpackten Lebensmitteln muss auch auf verpacktem Suppengemüse ein verantwortlicher Lebensmittelunternehmer stehen. Dies muss aber nicht unbedingt der Erzeugerbetrieb sein. Es können auch das Verpackungs- oder Handelsunternehmen genannt werden. Bei Obst oder Gemüse aus einem Nicht-EU-Land kann hier auch das Unternehmen stehen, das die Ware importiert hat.
Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten müssen Anbieter zusätzlich das Ursprungsland oder die Ursprungsländer angeben. Das gilt auch für verpacktes Obst und Gemüse – auch für frisches, verpacktes Suppengemüse.
Nahezu alle verpackten Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Das ist in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt. Von dieser Verpflichtung gibt es aber einige Ausnahmen. Frisches Obst, Gemüse, Salat und Kartoffeln, die weder geschält noch geschnitten verkauft werden, brauchen kein MHD. Unter diese Ausnahme dürfte auch das von Ihnen erwähnte Suppengemüse fallen.
Wird das Suppengemüse allerdings klein geschnitten und küchenfertig verkauft, müsste es hingegen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, denn zerkleinertes Gemüse ist leichter verderblich.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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